Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 146

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

die Kollegin Schwentner noch erklären wird, deswegen werden wir in zweiter Lesung zustimmen.

Ich werde erklären, warum wir dennoch insgesamt ablehnen werden. Und zwar orten wir in der Gewerbeordnung durchaus auch Verschlechterungen, was die Beteiligung der Öffentlichkeit oder auch die Information der Öffentlichkeit angeht. Es sind Infor­mationspflichten von Betrieben weggefallen. Insbesondere sehen wir kritisch, dass routinemäßige Inspektionen viel mehr im Ermessen der Behörden sind, obwohl es in der Richtlinie durchaus strenger formuliert ist.

Die Aarhus-Konvention wäre in beiden Gesetzesmaterien eigentlich auch noch umzusetzen, und das ist gar nicht angegangen worden. Also, was uns Grünen fehlt, ist die umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit, die Beteiligung von Umweltorgani­sationen und auch der Zugang zu den Gerichten. Das wurde gar nicht umgesetzt. Die Aarhus-Konvention sieht das vor, auch die Seveso-Richtlinie sieht Öffentlichkeits­beteili­gung vor. Das ist keine Erfindung der Grünen, sondern das ist EU-rechtlich eigentlich auch geklärt, und ich würde es schon als selbstverständlich erachten, dass wir hier im Parlament Gesetze beschließen, die auch EU-rechtskonform sind.

Deswegen werden wir heute nicht zustimmen. Die beiden Gesetzesmaterien werden aber parlamentarisch noch in der Debatte bleiben und im Zuge anderer Verhandlungen im Energiebereich mitdiskutiert, und ich hoffe, dass wir da noch zu entsprechenden Lösungen kommen werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.27


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Matznetter zu Wort. – Bitte.

 


16.27.44

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Wir haben eine Reihe von Vorlagen, ein Teil ist schon besprochen worden. Ich möchte noch einmal auf einen Aspekt zurückkommen, eine wirklich sinn­volle Maßnahme, nämlich die Trennung des Berufs Personenbetreuervermittlung von der Durchführung der Betreuung.

Ich darf dabei daran erinnern, was der Anlass dafür war: Im Nationalrats­wahl­kampf 2006 hat der damalige grüne Sozialsprecher Karl Öllinger auf die Probleme hingewiesen, die durch die illegale Beschäftigung von Pflegerinnen ausgelöst wurde. Das betraf ja auch einen Vorwurf an den damaligen Bundeskanzler Dr. Schüssel. Im Gefolge der Natio­nal­ratswahl und der Regierungsbildung 2006/2007 wurde eine Neuregelung ange­strebt, die es erlaubt, diese ganz, ganz schwierige Aufgabe, die durch großteils aus Osteuropa kommende Pflegerinnen erfüllt wird, legal zu machen.

Aus Kostengründen, weil die damalige Kalkulation war, dass eine solche Pflegerin, die 14 Tage lang ununterbrochen durchgehend die Pflege übernimmt, 1 000 € bekommt, hat man gesagt: Das geht unselbstständig nicht, wir müssen das als selbstständigen Beruf einrichten, und hat die einfach zu den Vermittlern dazugegeben: mit dem tragischen Effekt, dass diese Frauen, die heute Tausende Österreicherinnen und Österreicher in einer wirklich aufopferungsvollen Art und Weise pflegen, die das Haus oft nicht verlassen können, die bis zum Schlafengehen mit Problemen konfrontiert sind, durch den Wettbewerb keine Absicherung im unselbständigen Dienstverhältnis haben, und die Tarife heute teilweise bei 600 € oder 700 € liegen.

Sie haben also immer weniger bekommen, konnten aber nicht vertreten werden, weil sie in Wirklichkeit einen Beruf haben, bei dem die, die an der Vermittlung immer mehr verdienen, ihre eigene Interessenvertretung bestimmen und auch für die buchenden


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite