Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 153

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Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung diesem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

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16.51.04

 


Präsident Karlheinz Kopf: Tagesordnungspunkt 17 wurde vor Eingang in die Tagesordnung abgesetzt.

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16.51.0818. Punkt

Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den 38. Bericht der Volks­anwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2014) (III-154/677 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


16.51.45

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Frau Volks­anwältin! Meine Herren Volksanwälte! Sehr geschätzte Damen und Herren! Es geht um den Bericht der Volksanwaltschaft 2014.

In zwei Sitzungen des Volksanwaltschaftsausschusses haben wir den Bericht der Volksanwaltschaft 2014 diskutiert und beraten. Erstmals war der Bericht in zwei Bänden aufgelegt, wobei der erste Band sich mit der Kontrolle der öffentlichen Verwaltung und der zweite Band sich mit der präventiven Menschenrechtskontrolle auseinandergesetzt hat. Es ist ein sehr ausführlicher Bericht, der die Tätigkeit der Volksanwaltschaft eindrucksvoll dokumentiert.

Gestatten Sie mir als Erstredner, einige Inhalte aus diesem Bericht allgemein anzu­sprechen. Im Vergleich zum Bericht 2013 ist die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die sich an die Volksanwaltschaft gewendet haben, erneut gestiegen. Von den 19 648 Be­schwerden hat die Volksanwaltschaft in 48 Prozent ein Prüfverfahren eingeleitet. Die meisten Prüfverfahren wurden im Bereich der inneren Sicherheit eingeleitet. Diese Entwicklung zeichnete sich bereits im Vorjahr ab und ist zurückzuführen auf die hohe Anzahl im Bereich der Fremden- und Asylrechtsbeschwerden.

Annähernd gleich viele Prüfverfahren wurden im Sozialbereich eingeleitet, wobei es sich um sozialversicherungsrechtliche und arbeitsmarktbezogene Problemstellungen gehandelt hat.

Meine Damen und Herren! Im Bericht wird darauf hingewiesen, dass die Volks­anwaltschaft seit Juli 2012 dem verfassungsgesetzlichen Auftrag nachkommt, die Einhaltung der Menschenrechte zu schützen und zu fördern. Gemeinsam mit der Expertenkommission überprüft sie rund 4 000 öffentliche und private Einrichtungen, in denen es zu Freiheitsbeschränkungen kommt oder kommen kann. Die Kommissionen hatten im Berichtsjahr insgesamt 428 Einsätze. In 227 Fällen beanstandete die Volks­anwaltschaft die menschenrechtliche Situation. Der Fokus liegt dabei auf den Ein­richtungen der Alten- und Krankenpflege, Psychiatrie und Jugendwohlfahrt. Wahr­nehmungen und Feststellungen der Kommission werden in einem standardisierten Protokoll festgehalten.

 


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