Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 155

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf noch ein paar Worte zum Inter­pellationsrecht und zum Antrag des Kollegen Scherak sagen, da ich gestern keine Gelegenheit mehr hatte, dazu zu sprechen. Gegen eine ernsthafte Debatte über ein solches Recht spricht nichts, ich kann aber in keiner Weise die Bedenken betreffend die Gesetzmäßigkeit des Bestellungsvorganges der Kommissionsleitung der Volks­anwalt­schaft teilen. Die Volksanwälte haben im Ausschuss sehr genau Auskunft gegeben. Alle Schritte der Bestellung sind dokumentiert, sind gesetzeskonform, auch eine öffentliche Ausschreibung hat natürlich stattgefunden.

Die Vertreter des Menschenrechtsbeirates waren beim Hearing und haben dort keiner­lei Einwände gegen die letztendlich ausgewählten Kandidaten geäußert. Alle drei ausgewählten Kommissionsleiter haben eindrucksvoll ihre Kompetenzen nachgewie­sen. Gott sei Dank gibt es in unserem Land viele geeignete und qualifizierte Personen, aber es gibt sicher kein Monopol auf Menschenrechtskompetenz. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich wünsche auf diesem Weg Herrn Dr. Mayer, Frau Dr. Murschetz und Frau Dr. Fischer alles Gute und bedanke mich bei unseren drei Volksanwälten für die hervorragende, professionelle und transparente Arbeit. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie der Abg. Gisela Wurm.)

17.00


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schimanek. – Bitte.

 


17.00.34

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Volks­anwältin! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Hohes Haus! Ich möchte mich natürlich auch eingangs mit dem Bericht 2014 beschäftigen, aber vorab möchte ich mich seitens unserer Fraktion bei den Volksanwälten und bei ihren Mitarbeitern in der Volksanwalt­schaft für die hervorragende Arbeit und für die tollen Berichte bedanken. Die Arbeit ist sehr gut gemacht, und man kann Ihnen dazu nur gratulieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Leistungsbilanz der Volksanwaltschaft kann sich trotz der angespannten bud­getären Situation sehen lassen: 19 648 Beschwerden erreichten die Volksanwaltschaft im Jahr 2014, ein Plus von 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 232 Sprechtage wurden in den Bundesländern durchgeführt. Die Zahl der Prüfverfahren in den Landes- und Gemeindeverwaltungen ist im Vergleich zum Vorjahr um 7 Prozent von 2 893 auf 3 095 gestiegen. Aber auch in der Kontrolle als „Nationaler Präventionsmechanismus“ leistet die Volksanwaltschaft seit dem Juli 2012 hervorragende Arbeit.

Sechs Kommissionen besuchten im Jahr 2014 österreichweit 280 Orte und überprüften die Einhaltung der Menschenrechte im Sinne des OPCAT. Dabei handelte es sich vorwiegend um Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Jugendwohlfahrt, Polizei­anhaltezentren, Inspektionen sowie Justizanstalten. Außerhalb des OPCAT-Mandats wurden 79 Behinderteneinrichtungen besucht, ebenso 69 Beobachtungen von Polizei­ein­sätzen durchgeführt.

Aber gerade die Bestellung der neuen Kommissionsleiter hat in der letzten Zeit für sehr viel Diskussion gesorgt. Die Grünen und im Besonderen Herr Kollege Zinggl haben mit einer beispiellosen gespielten Hysterie eine Fehde gegen die Volksanwaltschaft geführt, die mich als Vorsitzende des parlamentarischen Volksanwaltschaftsaus­schus­ses mehr als betroffen macht. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Herr Kollege Zinggl, die Volksanwaltschaft hat Ihnen bereits im Ausschuss ausführlich erklärt, wie sorgfältig und objektiv die Kommissionsleiter ausgewählt wurden, wie umfangreich die Bewerbungsliste und das Auswahlverfahren waren. Es ist Ihnen auch erklärt worden, dass sogar internationale Gremien sich eindeutig dafür ausgesprochen


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite