Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 174

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Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.07.20

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegin und Kollegen Volksanwälte! Hohes Haus! Die OPCAT-Umsetzung ist einstimmig hier im Plenum erfolgt. Es gab einen enorm großen Konsens darüber, den Menschenrechtsbeirat und den Nationalen Präventionsplan zur Volksanwaltschaft zu geben. Dass jetzt, wo der Menschenrechtsbeirat dort arbeitet, die Kommissionen aktiv sind, NEOS und Grüne mit medialem Druck lautstark Kritik anbringen, ist einzig parteipolitisch motiviert. (Abg. Zinggl:  Caritas!)

Grüne haben den Menschenrechtsbeirat bei der Volksanwaltschaft so lange unterstützt, solange Terezija Stoisits Volksanwältin war. (Abg. Scherak: Das kann man den NEOS nicht vorwerfen!) Damals hat es keine Kritik gegeben – und jetzt plötzlich Getöse, mit medialer Unterstützung.

Dass jetzt zusätzlich der Bestellmodus von den NEOS kritisiert wird, obwohl die Volksanwälte in geheimer Wahl, nominiert durch die drei größten Fraktionen, gewählt werden, zeigt auch, dass Sie es eben nicht verwinden können, dass Sie hier ein bisschen zu gering besetzt sind, um einen Volksanwalt nominieren zu können. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Die drei größten Fraktionen bieten ein großes, breites Spektrum des Konsenses. Das geht weit über die Zweidrittelmehrheit hinaus, weit über ein einziges Spektrum in diesem Haus und wird international auch akzeptiert.

Die Besetzung der Kommissionen erfolgt mittels Ausschreibung und Hearing. Volks­anwältin Brinek hat das detailliert erläutert. Denen, die jetzt jammern und lamentieren, weil ihr Mandat ausgelaufen ist, und über die Medien Verleumdungen aussprechen, sei gesagt: Es gibt kein Monopol auf Kontrolle durch gewisse NGOs. Es gibt keine Erbpacht auf Kontrollkommissionen. Wechsel und Rotation in den Kom­missionen, in den Kontrollgremien gehören zu den Pariser Prinzipien, die die Grundlage für die Folterkonvention, für die Menschenrechtsinstitutionen und für die Ombudsmann­schaften weltweit sind. Das sei jenen gesagt, die auf diese Erbpacht pochen.

Gott sei Dank gibt es in der Volksanwaltschaft keine Vereinnahmung durch NGOs und politische Parteien und somit auch keine Einflussnahme und Manipulationsmög­lich­keiten, sehr geehrter Herr Zinggl, denn den politischen Druck, den ihr hier aufbauen wollt, den sehe ich als versuchte Einflussnahme. Gott sei Dank gelingt das nicht, weil die Volksanwaltschaft großen Konsens hier in diesem Haus hat. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die drei Volksanwälte sind ein Kollegialorgan, das heißt, sie können nur gemeinsam agieren. Einzelne Anschüttungen sind daher nicht gerechtfertigt. Und der Menschen­rechtsbeirat ist bei der Volksanwaltschaft sehr, sehr gut aufgehoben.

Wertes Hohes Haus! Einer APA-Meldung entnehme ich weiters, dass heute noch ein Entschließungsantrag zur Homo-Ehe eingebracht wird, und zwar mit dem Titel „Ehe für alle“. Jetzt weiß ich nicht, ob man ihn wirklich einbringt, aber ich gehe davon aus, denn nachdem ja am Samstag die Schwulenparade stattfindet, muss heute noch eine parla­mentarische Agitation stattfinden. (Zwischenruf der Abg. Korun: Gleiche Rechte  !)

Seit 1980 bin ich verheiratet, lebe in einer Ehe mit meinem Gatten. Gesetzlich geregelt ist die Ehe als Institution für Mann und Frau. Für schwule und lesbische PartnerInnen ist gesetzlich die eingetragene Partnerschaft vorgesehen. Rechte und Pflichten sind diskriminierungsfrei geregelt, deshalb brauchen wir die Ehe für alle nicht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Korun: Ist das vom Opus Dei?)

 


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