Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 83

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sonderverwaltungszone Hongkong der Volksrepublik China über die Rechts­hilfe in Strafsachen

Aufnahme der Verhandlungen über den Abschluss des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China über die Rechtshilfe in Strafsachen

*****

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2, 3 und 4, 5 bis 8, 10 bis 13, 18 und 19 sowie 22 und 23 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 128, FPÖ 119, Grüne 100 sowie STRONACH und NEOS je 52 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, im Rahmen dieses Beschlusses je 26 Minuten. Darüber hinaus wird die Redezeit von Abgeordneten, die keinem Klub angehören, auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.34.381. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (683 d.B.): Bundes-verfassungsgesetz, mit dem das Endbesteuerungsgesetz geändert wird (748 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (685 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Kontenregisters und die Konteneinschau (Kontenregister- und Konteneinschaugesetz – KontRegG), das Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen (Kapitalabfluss-Meldegesetz) und das Bundesgesetz zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSG) erlassen, das EU-Amtshilfegesetz und das Amtshilfe-Durchführungs­ge­setz geändert werden (749 d.B.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite