Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 116

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

oder Depotinhaber die Geschäftsverbindung wieder aufgenommen wird bzw. die finanziellen Mittel für die Einmalzahlung zur Verfügung gestellt werden.

Die Bemessungsgrundlage für die Einmalzahlung ist der meldepflichtige Betrag (das ist das zugeflossene Vermögen zu Zeitwerten); eine Berechnung entsprechend der in den Steuerabkommen vorgesehenen Formel ist aus technischen Gründen nicht möglich, da nicht sichergestellt ist, dass die notwendigen Informationen beim meldepflichtigen Kreditinstitut vorhanden sind.

Der Steuersatz für die Einmalzahlung bemisst sich am höchsten in den Steuerab­kommen vorgesehenen Steuersatz, das sind 38%.

Die Abgeltungswirkung der Einmalzahlung soll grundsätzlich jener entsprechen, die auch in den Steuerabkommen vorgesehen ist; die Formulierung wurde an die Gege­ben­heiten angepasst und präzisiert.

Die Einmalzahlungen sollen von den meldepflichtigen Kreditinstituten bis spätestens 30. September 2016 abgeführt werden; eine gesonderte Anmeldung beim Finanzamt ist erforderlich.

Wird eine anonyme Einmalzahlung geleistet, entfällt insofern die Meldeverpflichtung.

Im Umfang der Abgeltungswirkung tritt auch Straffreiheit ein.

Selbstanzeigen betreffend Sachverhalte, die mit Meldepflichtigen Zuflüssen in Zusam­menhang stehen, sollen ungeachtet des derzeit bestehenden Ausschlusses wieder­holter Selbstanzeigen mit strafbefreiender Wirkung möglich sein, jedoch der Zu­schlags­pflicht des § 29 Abs. 6 FinStrG unterliegen.

Zu Z 9 (§ 11):

Auch die Übermittlung der Meldungen von Kapitalzuflüssen soll in FinanzOnline erfol­gen.

Zu Z 10 (§ 12):

Im Gegensatz zum Verfahren der Abgabenbehörde bei den Meldungen von Kapital­zuflüssen nach Abs. 1 sollen nach dem neuen Abs. 2 die Meldungen von Kapital­zuflüssen lückenlos überprüft werden, da anzunehmen ist, dass dies für die Abgabenpflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich ist.

Zu Z 11 (§ 13):

Auch die Verletzung der Meldepflicht von Kapitalzuflüssen soll strafbar sein.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte.

 


11.58.20

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Minister auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ja, das einzig Positive an dieser Steuerreform ist die Absenkung des Eingangssteuersatzes. Wir fordern seit Jahren die Absenkung des Eingangssteuersatzes von ursprünglich 36,5 auf diese 25 Prozent. Und das ist sehr positiv. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) – Ja wissen Sie, wir haben das schon gefordert, da hat der ÖGB noch gar nicht gewusst, dass der Eingangssteuersatz bei 36,5 Prozent liegt. (Beifall bei der FPÖ. –Zwischen­rufe bei der SPÖ.) Da haben wir schon die ersten Anträge im Parlament eingebracht.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite