Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 152

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Die Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung soll nicht abrupt und vorläufig bloß für die Jahre 2016 und 2017 auf die Geringfügigkeitsgrenze nach dem ASVG herabgesetzt werden.

Die Absenkung soll vielmehr (nach dem Vorbild des geltenden § 25 Abs. 4a GSVG) stufenweise erfolgen und erst mit 1. Jänner 2022 abgeschlossen sein.

Zu Art. 15 Teil 2 lit. b (Überschrift zu § 359 GSVG):

Mit dieser Änderung wird ein Redaktionsversehen beseitigt.

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


12.57.02

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Rossmann, ich glaube, in Wahrheit passiert genau das, was Sie einfordern, nämlich eine Steuerstrukturreform – auch nichts Neues, das ist im Prinzip die Fortsetzung der Steuerpolitik der Regierung, die ja 2008 begonnen hat.

Steuerreform 2009 – am Anfang steht das Problem: In Österreich sind Steuern auf Arbeit sehr hoch, Steuern auf Kapital und Vermögen – auch im internationalen Ver­gleich – sehr, sehr niedrig. Wie können wir schrittweise die Steuern und Abgaben auf Arbeit senken und dafür Vermögen und Kapital einen gerechteren Beitrag leisten lassen?

Das ist in den ersten fünf Jahren dieser Regierung geschehen, nämlich dass sie die Steuern auf Arbeit gesenkt hat – in der Reform 2009 die Lohn- und Einkommensteuer um 2,5 Milliarden € – und das dann sukzessive mit Bankenabgabe und anderen kapital- und vermögensbezogenen Steuern – Korrektur der Gruppenbesteuerung, höhere Steuerbeiträge von Stiftungen durch Streichung von Stiftungssteuerprivilegien und so weiter – gegenfinanziert hat. Das jetzt ist eigentlich nur der logische nächste Schritt, nur ist er wesentlich größer, und zwar ist er fast doppelt so groß wie der Schritt 2009, nämlich die Steuern auf Arbeit noch einmal ordentlich zu senken und dafür durch Vermögen und Kapital einen höheren und vor allem gerechteren Finan­zierungsbeitrag leisten zu lassen.

Das ist ein Weg, den wir Sozialdemokraten sehr gerne gehen – und immer gehen –, weil wir in Österreich tatsächlich das Problem haben, dass die Steuern und Abgaben auf Arbeit zu hoch und dafür jene auf Kapital und Vermögen auch im internationalen Vergleich in Wirklichkeit zu niedrig sind. Insofern ist das richtig.

Da jetzt alle die Urheberschaft für sich beanspruchen: Ich erinnere mich noch an den Wahlkampf 2013, in dem die SPÖ als erste Partei für die Senkung des Eingangs­steuersatzes auf 25 Prozent eingetreten ist. Ich kann mich noch gut erinnern, dass im Wahlkampf 2013 Bundeskanzler Werner Faymann das damals als SPÖ-Forderung für diese Legislaturperiode angekündigt hat, und dass im Wahlkampf noch nicht alle Parteien gesagt haben, das sei richtig. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.)

Es freut mich aber, dass in der Zwischenzeit alle Fraktionen hier im Haus sagen: Das, was die SPÖ vor der Wahl gesagt hat, gilt für die anderen Parteien auch nach der Wahl als richtungsweisend – und dass wir das heute beschließen. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Gegenfinanzierung steht auf mehreren Beinen, vor allem, wenn es um Steuer­ehrlichkeit geht, um vermögensbezogene Steuern. Das ist im Prinzip zwar nicht zu 100 Prozent immer genau das, was sich die Sozialdemokratie vorgestellt hat, aber im


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