Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 165

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dass er im Wesentlichen die Bestimmungen wieder herausnimmt, die in dieser Novelle drinnen sind. Das heißt also: Status quo.

Deshalb, meine Damen und Herren, darf ich den Abänderungsantrag der Abgeord­neten Kogler, Freundinnen und Freunde einbringen; dieser bezieht sich genau auf die hier vorliegende Regierungsvorlage, TOP 3. Ich kann ihn in den Kernzügen so erläu­tern, dass die Bestimmungen im § 18 Abs. 8 Einkommensteuergesetz in der ent­sprechenden Bezugnahme gestrichen werden, um eben den alten Status quo wieder zu erzeugen. Das ist der Sinn des Antrages. Insofern funktioniert er technisch auch ganz einfach, und ich hoffe, Herr Präsident, er ist damit ausreichend erläutert. (Beifall bei den Grünen.)

13.43


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, in den Eckpunkten erläutert und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Werner Kogler, Freundinnen und Freunde

zum Bericht des Finanz-Ausschusses über die Regierungsvorlage über ein Bundes­gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspiel­gesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Ausfuhrerstattungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstif­tungs­gesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, Gewerbliche Sozialversiche­rungs­gesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeits­marktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz geän­dert werden (Steuerreformgesetz 2015/2016 - StRefG 2015/2016)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierungsvorlage über ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Um­satzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstraf­ge­setz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Ausfuhrerstattungsgesetz, das Finanzaus­gleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstiftungsgesetz, das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz, Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversiche­rungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosen­versicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Krankenkassen-Strukturfondsgesetz geändert werden (Steuerreformgesetz 2015/2016 - StRefG 2015/2016) in der Fassung des Berichtes des Finanz-Ausschusses (750 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In Art 1 Ziffer 4 entfallen lit a) und c);

2. In Art 1 Ziffer 10 entfallen lit d) und e);

3. Art 1 Ziffer 10 lit i) lautet wie folgt:

 


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