Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 167

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Begründung

Die in der Regierungsvorlage vorgesehene Meldung der Daten von SpenderInnen an die Finanz stellt die Spendenorganisationen vor große technische und organisatorische Herausforderungen.

Die Sammlung und Verarbeitung der Namen und Geburtsdaten stellt darüber hinaus einen Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz dar, welcher nicht das gelindeste Mittel zur Erreichung des angestrebten Ziels darstellt, und ist daher auch aus diesem Grund nicht angebracht.

Die Bestimmungen über die Sammlung und Übermittlung dieser Daten durch die Spendenorganisationen sollen daher entfallen.

In §18 Abs. 8 EStG werden die Bezugnahmen auf solche Zuwendungen gestrichen. Das dortige System bleibt nur für die Beiträge nach Abs. 1 Z1a und Z5 aufrecht.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Holzinger. – Bitte.

 


13.45.28

Abgeordnete Daniela Holzinger, BA (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Besuche­rInnen auf der Galerie! Geschätzte Bürgerinnen und Bürger, die via Fernsehen oder Internet dabei sind! Sehr geehrte KollegInnen! Mit dem heutigen Bericht des Finanz­ausschusses liegt die Regierungsvorlage zum Steuerreformgesetz 2015/2016 zur Beschlussfassung vor.

In einer Zeit, in der Österreich – wie zuletzt auch in der Studie der Europäischen Zentralbank zum Vermögen privater Haushalte dargelegt – von allen Seiten eine so erhebliche Schieflage bescheinigt wird, besitzen die reichsten 10 Prozent der Bevölkerung – wie es Kollege Rossmann auch schon erwähnt hat – rund zwei Drittel des gesamten Vermögens. Oder anders dargestellt: Die unteren 93 Prozent der Bevölkerung, das heißt 7,8 Millionen Menschen, besitzen nur so viel wie das reichste oberste eine Prozent. Das heißt, 7,8 Millionen besitzen nur so viel wie rund 85 000 Menschen.

In so einer Zeit, wo die Leute Jobverluste (Zwischenruf des Abg. Neubauer), prekäre Beschäftigung, steigende Preise plagen, wo es auf der anderen Seite ausgiebige Wachstumsraten gibt, was das Vermögen betrifft – Kollegin Greiner hat es gesagt: bis zu 17 Prozent reiner Vermögensgewinn –, und jährlich immer mehr Menschen zu Millionären oder in den Klub der Millionäre aufgenommen werden (Abg. Obernosterer: Das ist Ihre Sichtweise!), halte ich es für unverantwortlich, Herr Obernosterer, wenn man der Bevölkerung gegenübertritt und sagt, man ist gegen gerechte Vermögens­substanzsteuern, man ist gegen eine Einführung von Erbschafts- und Schenkungs­steuern, nämlich als Korrektiv zur aktuell laufenden Umverteilung von unten nach oben (Zwischenruf des Abg. Neubauer) und als Korrektiv zur immer weiter aufgehenden Schere zwischen Arm und Reich.

Diese Vermögenssubstanzsteuern waren der Grund, warum ich 2010 in die Politik gegangen bin, sie waren der Grund, warum ich Sozialdemokratin bin und gesagt habe: Ich möchte dafür kämpfen, dass es bei uns in Österreich eine gerechtere Verteilung gibt. (Zwischenrufe bei der FPÖ.  Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Obernosterer.) Diese Vermögenssubstanzsteuern waren für mich auch immer der Grund, den ich als Bedingung für die Zustimmung zu dieser Steuerreform genannt habe.

 


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