Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 178

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Wo profitieren die Kleinunternehmer? – Die Kleinunternehmer profitieren von der Tarif­senkung, genauso wie jeder andere, sobald er ein gewinnbringendes Unternehmen hat. Wenn er nur wenig Gewinn macht, profitiert er durch die geringere Sozialversiche­rungsleistung, da auch die Mindestbemessungsgrundlage gesenkt wird. Macht er Verluste, wird erstmalig ein unbefristeter Verlustvertrag geschaffen.

Es gibt auch Verbesserungen für Kleinunternehmer bei den Betriebsübergaben, bei der Grunderwerbssteuer, da auch da die Freibeträge erhöht worden sind.

Es gibt auch, wie wir heute noch beschließen werden, Verbesserungen im Erbrecht, da die Auszahlungen gestundet werden können.

Es gibt Verbesserungen bei der Finanzierung durch das heute noch zu beschließende Crowdfunding, aber auch durch die Änderungen im Untreueparagraphen, wodurch es wieder leichter möglich sein wird, Kredite zu vergeben.

Es gibt Änderungen im Finanzstrafrecht, es sind nur mehr grobe Fahrlässigkeiten strafbar. Kleine Unternehmen haben keine Rechtsabteilungen, daher sind sie beson­ders gefährdet, aufgrund leichter Fahrlässigkeiten eine Finanzstrafe zu bekommen.

Es gibt Unterstützung, wenn man einen ersten Mitarbeiter hat, wenn man eine Aushilfe braucht, durch Wegfall der täglichen Geringfügigkeitsgrenze. Auch dadurch kann man entsprechend unterstützen.

Natürlich gibt es auch Belastungen, und zwar vor allem durch Erhöhung der Bemes­sungsgrundlage, denn wenn viel Gewinn gemacht wird, muss auch mehr an die Sozial­versicherung gezahlt werden. Man erhält dafür aber auch mehr Pension.

Wir haben ein Problem mit der Registrierkasse. Warum man bei der Einführung auf Mickey-Mouse-Beträge abgestellt hat, ist mir nicht ganz nachvollziehbar. Grundsätzlich kann man jedoch sagen: Auch hiebei gibt es Vorteile, denn bei einer Überprüfung durch das Finanzamt hilft die tatsächliche Aufzeichnung durch die Registrierkasse gegen die sonst leicht mögliche Schätzung durch das Finanzamt.

Alles in allem muss ich sagen, dass diese Reform für Kleinunternehmen keine wesent­liche Benachteiligung bringt. Vor allem das Gesamtmodell, das wir heute und in den nächsten Tagen beschließen werden, hat auch sehr gute Aspekte, und ich kann dem als Vertreter der Klein- und Mittelbetriebe gut zustimmen.

Noch ein paar Worte zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Stefan: Ich glaube, Ihre Recherche war da nicht ganz aktuell. Die Teilentgeltbestätigung im Familienbetrieb ist gefallen, die gibt es nicht mehr. Das fällt also im Prinzip aus. (Abg. Stefan: Zeigen Sie mir das!) Es gibt auch sehr viele Bereiche, in denen weniger rausfällt, vor allem im ländlichen Raum, wo die Verkehrswerte relativ gering sind. Und es gibt auch vernünf­tige Berechnungsmethoden, die derzeit auf dem Verordnungswege erlassen werden, um solche Vorfälle möglichst hintanzuhalten.

Die Rede war also eigentlich nicht mehr ganz aktuell. Daher hoffe ich auch, dass wir das Gesetzesvorhaben durchbringen. (Abg. Podgorschek: Das war ein Beispiel aus der Praxis!) – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


14.21.54

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landwirtschaftsminister, der sich hier die Steuerreformdebatte antun muss! Hohes Haus! Geschätztes Publikum! Die – Anführungszeichen – „Steuerreform“ setzt die


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