Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 181

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gesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, Gewerbliche Sozialversiche­rungs­gesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallver­sicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Krankenkassen-Strukturfonds-gesetz geändert werden (Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016) und über den Antrag 69/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Einkommen durch Senkung der Lohnsteuer zur Stärkung der Kaufkraft (750 d.B.) – TOP 3

In Österreich besteht sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene eine Vielzahl von Familienleistungen: Derzeit zählen wir mit über 200 familienpolitischen bzw. familien­relevanten Maßnahmen eine derartige Vielfalt, dass die Übersichtlichkeit des Systems leider oft auf der Strecke bleibt. Auch führen die Unübersichtlichkeit und die Vielfalt der Leistungen dazu, dass sich Maßnahmen konterkarieren und die entsprechenden Ziele nicht verfolgt werden können. Im Sinne einer Erhöhung von Transparenz, einem Mehr an Verwaltungseffizienz und einer entsprechenden Wirkungsorientierung der gesetzten Maßnahmen, sollte es hier generell zu einer Vereinfachung kommen.

Ein erster Schritt in diese Richtung wäre die Zusammenfassung aller steuerlichen familienbezogenen geldwerten Leistungen zu einer einzigen, neuen Familienleistung sein. Da Familienpolitik auch in einer engen Verbindung mit Gleichbehandlungspolitik zu verstehen ist, müssen entsprechende Maßnahmen auch immer die Auswirkungen auf Geschlechtergerechtigkeit und die Förderung dieser berücksichtigen. Insbesondere die verschiedenen steuerlichen Absetzbeträge könnten durch eine Zusammenfassung, etwa auch durch die Berücksichtigung der Negativsteuer, genutzt werden, um für Eltern die Arbeitsaufnahme und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, nach Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit durch Kinderbetreueungszeiten, zu attraktivie­ren. Dadurch würden Anreize für eine verstärkte Arbeitsmarktintegration, geschaffen und eine Ausweitung der Arbeitszeit gefördert werden. Insgesamt würde dadurch auch die Stellung von Frauen am Arbeitsmarkt verbessert werden.

Die mit der Steuerreform vorgesehene Erhöhung der Negativsteuer führt in der vorge­sehen Form zwar dazu, dass die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit teilweise gefördert wird, doch gerade in dem Bereich, in welchem die Negativsteuer nicht mehr steuerlich abzusetzen ist, kommt es zu einer enormen steuerlichen Grenzbelastung, die einer Ausweitung des Erwerbstätigkeitsausmaßes entsprechend im Wege steht. Dies trifft insbesondere Frauen, die Teilzeit im Niedriglohnbereich arbeiten und durch diese Ände­rung der Negativsteuer, in dieser Teilzeitbeschäftigung bleiben. Demgegen­über steht beispielsweise die Verdoppelung des Kinderfreibetrages, welche wieder eine andere Wirkung hat. Damit stellt diese Steuerreform in sich schon familienpolitisch eine denkwürdige Konstruktion dar, die in sich konterkarierende Maßnahmen hat. Dem eigentlichen familienpolitischen Ziel – eine Umschichtung von Geld- auf Sachleistun­gen – damit wieder keine Rechnung getragen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die eine Zusammenführung diverser steuerlicher und teils familienbezogener Absetzbeträge, wie z.B. Kinderabsetzbetrag, Kinderfreibetrag, Mehrkindzuschlag, Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag sowie Negativsteuer vorsieht und


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