Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 180

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen zum Bericht des Finanz­aus­schusses (750 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

I. Artikel I Z 3 lit b entfällt.

II. Artikel I Z 38 lit a lautet wie folgt: „Die Überschrift lautet: „Forschungs- und Bildungs­prämien““

III. Artikel I Z 38 lit b lautet wie folgt:

„Abs. 1 lautet: „(1) Steuerpflichtige, soweit sie nicht Mitunternehmer sind, und Gesell­schaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, können

a. eine Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und eine Forschungsprämie für Auftragsforschung in Höhe von jeweils 12% der prämienbegünstigten Forschungs­aufwendungen (-ausgaben) geltend machen. Die Prämien stellen keine Betriebsein­nahmen dar; § 6 Z 10 und § 20 Abs. 2 sind auf sie nicht anwendbar.

b. eine Bildungsprämie in Höhe von 6% der Aufwendungen (Ausgaben) im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 8, die nicht Grundlage eines Bildungsfreibetrages sind, geltend machen.““

IV. In Artikel I Z 38 lit c wird in Abs. 4 nach dem 2. Satz folgender Satz eingefügt:

„Werden Aufwendungen, für die eine Bildungsprämie geltend gemacht worden ist, vergütet, ist die Bildungsprämie im Ausmaß von 6% des als Betriebseinnahme anzu­setzenden Vergütungsbetrages zurückzuzahlen.“

*****

Wenn Sie sich fragen, warum ich das alles vorlese, dann sage ich Ihnen: Schöne Grüße von einer nicht sehr praxisnahen Geschäftsordnung. (Beifall bei den NEOS.)

14.27


Präsident Ing. Norbert Hofer: Sowohl Entschließungsantrag als auch Abänderungs­antrag sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Zusam­men­führung steuerlicher (familienbezogener) Absetzbeträge zur Schaffung von Erwerbs­tätigkeitsanreizen eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanz­ausschusses über die Regierungsvorlage (684 und Zu 684 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundes­abgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Aus­fuhr­erstattungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstiftungs-


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