Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen zum Bericht des Finanzausschusses (750 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
I. Artikel I Z 3 lit b entfällt.
II. Artikel I Z 38 lit a lautet wie folgt: „Die Überschrift lautet: „Forschungs- und Bildungsprämien““
III. Artikel I Z 38 lit b lautet wie folgt:
„Abs. 1 lautet: „(1) Steuerpflichtige, soweit sie nicht Mitunternehmer sind, und Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, können
a. eine Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und eine Forschungsprämie für Auftragsforschung in Höhe von jeweils 12% der prämienbegünstigten Forschungsaufwendungen (-ausgaben) geltend machen. Die Prämien stellen keine Betriebseinnahmen dar; § 6 Z 10 und § 20 Abs. 2 sind auf sie nicht anwendbar.
b. eine Bildungsprämie in Höhe von 6% der Aufwendungen (Ausgaben) im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 8, die nicht Grundlage eines Bildungsfreibetrages sind, geltend machen.““
IV. In Artikel I Z 38 lit c wird in Abs. 4 nach dem 2. Satz folgender Satz eingefügt:
„Werden Aufwendungen, für die eine Bildungsprämie geltend gemacht worden ist, vergütet, ist die Bildungsprämie im Ausmaß von 6% des als Betriebseinnahme anzusetzenden Vergütungsbetrages zurückzuzahlen.“
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Wenn Sie sich fragen, warum ich das alles vorlese, dann sage ich Ihnen: Schöne Grüße von einer nicht sehr praxisnahen Geschäftsordnung. (Beifall bei den NEOS.)
14.27
Präsident Ing. Norbert Hofer: Sowohl Entschließungsantrag als auch Abänderungsantrag sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher mit in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Zusammenführung steuerlicher (familienbezogener) Absetzbeträge zur Schaffung von Erwerbstätigkeitsanreizen eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (684 und Zu 684 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Glücksspielgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Ausfuhrerstattungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 2008, das FTE-Nationalstiftungs-
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