Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 183

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b. eine Bildungsprämie in Höhe von 6% der Aufwendungen (Ausgaben) im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 8, die nicht Grundlage eines Bildungsfreibetrages sind, geltend machen.““

IV. In Artikel I Z 38 lit c wird in Abs. 4 nach dem 2. Satz folgender Satz eingefügt:

„Werden Aufwendungen, für die eine Bildungsprämie geltend gemacht worden ist, vergütet, ist die Bildungsprämie im Ausmaß von 6% des als Betriebseinnahme anzu­setzenden Vergütungsbetrages zurückzuzahlen.“

Begründung

Ad I. bis IV.

In Zeiten von Rekordarbeitslosigkeit sind Einsparungen im Bereich Bildung – insbe­sondere auch im Bereich der betrieblichen Aus- und Weiterbildung – ein absolut falsches Signal, denn Bildung ist und bleibt das beste Mittel gegen Arbeitslosigkeit. Mittel, die Unternehmen in die Qualifizierung ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh­mer investieren, wirken dabei präventiv. Qualifizierungsmaßnahmen durch berufsbezo­gene Aus- und Fortbildung sind ein arbeitsmarktpolitisch zentrales Element für Wachstum und Beschäftigung. Sie fördern die Wettbewerbsfähigkeit der österreichi­schen Wirtschaft und damit die Erwerbschancen der Beschäftigten. Sie sind volkswirt­schaftlich zu begrüßen und gerechtfertigt.

Auch im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung wird in dem Kapitel „Wachstum und Beschäftigung“ die „Weiterbildung aller Altersgruppen“ als Ziel angeführt. Erreicht werden soll dieses Ziel u.a. durch eine stärkere Unterstützung der Erwachsenenfort- und -weiterbildung innerhalb und außerhalb des Betriebs sowie durch Motivation von Betrieben zur Bereitstellung von betrieblicher Weiterbildung.

Die ersatzlose Streichung der steuerlichen Bildungsförderung läuft diesen Zielen klar zuwider. Die in den Erläuternden Bemerkungen angeführte Begründung, die Bildungs­freibeträge und die Bildungsprämie würden keine ausreichende Anreizwirkung für betriebliche Bildungsmaßnahmen entfalten und weitgehend Mitnahmeeffekte erzeu­gen, ist nicht nachvollziehbar. Demnach sollen Bildungsfreibeträge und Bildungsprämie beibehalten werden.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Yilmaz. – Bitte.

 


14.27.25

Abgeordnete Nurten Yilmaz (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Kollege Schultes, ich zahle wirklich sehr gern Steuern. Ich weiß, ich sehe es jeden Tag, wem das zugutekommt. Alleinerzieherinnen, Kinder, Armuts­gefährdete werden in meinem Grätzl von derselben Ärztin betreut wie ich, auch die Mindestpensionistin. Deswegen zahle ich die Steuern auch sehr gerne.

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist heute wirklich ein guter Tag für Steuerzah­lerin­nen und Steuerzahler und ein sehr, sehr guter Tag für KleinstverdienerInnen, und zwar auch deswegen, weil Kollege Zakostelsky einen Abänderungsantrag eingebracht hat. Wir werden heute nämlich auch die automatische ArbeitnehmerInnen-Veranlagung beschließen. Damit werden viele Menschen, unter anderem Frauen und Kleinstverdie­nerInnen, die keine ArbeitnehmerInnen-Veranlagung machen – das sind immerhin 50 Prozent – und damit salopp gesagt dem Finanzministerium jährlich 200 Millionen € überlassen, das Geld automatisch überwiesen bekommen.

 


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