Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 198

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Einschränkung der Befreiung auf AIF in Immobilien sinnvoll, die über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen. Dies ändert nichts an der Grundkonzeption der Grund­erwerbsteuer bei Immobilienfonds im Sinne des § 1 ImmoInvFG, wonach Steuerpflicht grundsätzlich nur bei Erwerben von Grundstücken durch den Fonds, nicht aber bei der Übertragung von Anteilen am Fonds gegeben sein soll.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


14.54.48

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ja, da sind in der Umsetzung der Richtlinie einige vernünftige Elemente enthalten, auch wenn sie nicht allen schmecken. Auf der anderen Seite bleibt ein für uns immer noch nicht aufgeklärter, durchaus sehr bitter schmecken­der Wermutstropfen. Dabei geht es um den Entfall der staatlichen Haftung sozusagen am Ende der Kette. Das mag jetzt für manche widersprüchlich erscheinen, weil wir ja sonst ständig argumentieren, dass die Steuerzahlerhaftung herausgenommen werden soll, wenn es um Banken geht – ist auch alles richtig, soll ja auch sein –, aber wir müssen schauen, wovon wir reden.

Wir reden jetzt von der Einlagensicherung bis zu 100 000 € – das ist die neue verein­barte Höhe, über die unterhalten wir uns nicht. Wir hätten früher mit 50 000 oder 75 000 € auch leben können, aber das ist jetzt nicht mehr das Thema.

Es haben sich eigentlich – Bruno Rossmann nickt – im Ausschuss unsere Bedenken auch nicht zerstreuen lassen. Wir waren ja – fragebereit sowieso – auch diskussions­bereit, aber ich glaube nicht, dass es nur an uns liegt, dass wir im Nachhinein nicht viel schlauer sind als vorher. Und insofern bleibt unsere Skepsis aufrecht, aber diese Art von Regelwerken ist dazu angetan, uns immer wieder sozusagen einzuholen, hier nachzujustieren und neue zu machen. Vielleicht wird es ja dann irgendwann einmal gelingen, hier eine gemeinsame Verständigung zu erzielen. Heute ist es jedenfalls noch nicht soweit; Sie werden es verschmerzen.

Ich möchte zwei grundsätzliche Bemerkungen anbringen, was das Gute dabei ist: Der Aufbau dieser Fonds sozusagen aus den Bankenmitteln heraus, quotiert entlang der Einlagensummen, ist ein Beitrag dazu, dass der Finanzsektor selbst Pufferspeicher erzeugt, auch wenn sie für die ganz großen Dramen am Schluss nicht reichen werden, aber wir sind ja schon zufrieden, wenn wir die kleinen und mittleren abfangen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung und hat von den Anreizwirkungen her ähnliche Effekte, aber vor allem auch in den Abfolgen bei möglichen Schieflagen wie andere Fonds, die da gemacht werden. Auch das halten wir für vernünftig, nämlich dass es Bankenabwicklungsfonds gibt, et cetera – immer mit der Überlegung, dass der Steuerzahler ganz am Schluss kommt.

Aber gerade bei der Einlagensicherung ist eben – damit komme ich schon zum Schluss – nicht unbedingt nachvollziehbar, wieso gerade bei diesem wichtigsten Element, was das Thema Sparen und Sicherheit betrifft, gerade im Sinne einer Markt­wirtschaft, wo viele „Kleine“ Vertrauen haben müssen, dieses Vertrauenselement weg­fällt. Nach wie vor ist es so, dass die billigste und sicherste letzte Haftungsmasse immer noch das Budget ist. Das wollen wir zwar nicht beanspruchen in der Sache, nur, wenn es irgendwo einen Sinn hat, dann da, davon sind wir überzeugt. Aber es ist gut,


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