Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 199

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dass vorher eben dieser Puffer aufgebaut wird. Die letzte Sicherheit wollen wir aber trotzdem nicht missen. (Beifall bei den Grünen.)

14.58


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.

 


14.58.33

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich setze gleich dort fort, wo Kollege Kogler angefangen hat: Man darf nicht vergessen, wie wir überhaupt in das System der fast rein staatlichen Einlagen­sicherung gekommen sind. (Präsidentin Bures übernimmt wieder den Vorsitz.)

Im Jahre 2008 haben wir durch die Pleite der damaligen Bank Lehman Brothers erlebt, dass die halbe Welt innerhalb von Tagen in eine Finanzkrise gestolpert ist, bei der nicht gewährleistet war, dass eine Situation, wie sie jetzt die griechischen Männer und Frauen gerade bei den Bankomaten erleben, nicht auch bei uns eintritt.

Eine der entscheidenden Maßnahmen war, zu verhindern, dass es den sogenannten Bank Run gab. Und es waren noch am ersten Tag Bundeskanzlerin Merkel mit Steinbrück in Deutschland und einen Tag später hier noch Bundeskanzler Gusenbauer mit Vizekanzler Molterer, die garantiert haben, dass die Sparguthaben durch staatliche Mittel jedenfalls gesichert sind.

Das war eine Notfallmaßnahme in einer schwierigen Zeit, und es war klar, dass wir europaweit, aber auch in Österreich im Bereich der Einlagensicherung wieder zu Systemen kommen müssen, bei denen nicht der Steuerzahler der allein dafür Haftende ist.

Diesen Weg in Europa – es ist ein beschwerlicher – gehen wir, ein Teil der Umsetzung ist hier, und wir nehmen die Gelegenheit wahr, mit den jetzigen Beschlüssen auch eine Modernisierung der in Österreich traditionell gewachsenen, aber vielleicht nicht mehr ganz zeitgemäßen Strukturen der Einlagensicherung vorzunehmen.

Wir hatten bisher ein sehr stark sektoral geprägtes System und werden mit dem Fonds ab 2019 ein vernünftiges zentrales System haben, in das alle einzahlen, und wir hoffen, dass, falls es ein Problem in den nächsten Jahren geben sollte, wir den Steuer­zahler jedenfalls nicht in Anspruch nehmen müssen.

Und es gibt auch Verbesserungen für die Sparerinnen und Sparer. Es wird die Zeit verkürzt, bis zu der sie Ersatzleistung bekommen, von 30 Tagen auf maximal 7 Arbeitstage, und wir haben mit der einheitlichen Sicherungsstruktur auch eine Form, bei der der Einzelne genau weiß, von wem er sein Geld bekommt und wie viel abgesichert ist. Wenn wir das Jahr 2024 erreicht haben, werden wir auch eine ent­sprechende Absicherung haben.

Ein paar Bemerkungen noch zu den anderen Vorlagen. Zu Tagesordnungspunkt 6: Hier ist ein Fortschritt die Umsetzung der neuen Transparenzanforderungen für börsen­notierte Unternehmungen. Es ist die Chance für Anlegerinnen und Anleger, dass eine faire Behandlung auf den Kapitalmärkten stattfindet.

Worüber wir noch reden müssen, ist: Wie stellen wir sicher, dass Manager nicht unter Umständen ein Problem haben, weil eine Ad-hoc-Meldung 10 Minuten zu spät ist? Da wird man noch an entsprechenden Guidelines arbeiten müssen, woran sich auch die Vorstände börsennotierter Unternehmen orientieren können.

Zu den anderen beiden Tagesordnungspunkten vielleicht noch eine Randbemerkung. Zu Mauritius: Das ist ein guter Weg: dort, wo wir kein Doppelbesteuerungsabkommen haben, ein Netzwerk mit Abkommen, wo wir die Daten von Steuerflüchtlingen bekom-


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