Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 205

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Die EU-Richtlinie wird mit 26. November dieses Jahres in Kraft treten, womit wir den zeitlichen Rahmen, den die EU für die Umsetzung gesetzt hat, bis zum letzten Tag ausreizen werden. Im Bereich der Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit trifft es vor allem die Öl-, Gas- und Bergbauunternehmen sowie Unternehmen im Bereich des Holzeinschlags in Primärwäldern. Diese müssen ihre Zuwendungen an staatliche Institutionen in Zukunft öffentlich ausweisen. Es wird, glaube ich, erst in mehreren Jahren erkennbar sein, was das für eine Qualitätsverbesserung in Hinsicht auf öffentliche Entscheidungen und auf diesen öffentlichen Bereich hat.

Zum Zweiten wird mit dieser Richtlinie auch umgesetzt, dass die Strafen verschärft werden und in Zukunft die Strafen, die verhängt wurden, auch im Internet einsichtig sind, womit auch die Information an die Öffentlichkeit verbessert wird.

Im Bereich der Verwaltungsvereinfachung geht es darum, für kleine Unternehmen, die nicht am Prime Market tätig sind, die Quartalsberichte abzuschaffen. Das ist zum einen natürlich für die Unternehmen eine Verwaltungsvereinfachung, aber man sollte an dieser Stelle auch dazusagen, dass die Berichte an sich verbesserungsbedürftig sind. Immerhin sind 5 Prozent der Berichte, die heute von den Unternehmen gelegt werden, fehlerhaft, und bei 25 Prozent der Berichte von Unternehmen, deren Aktien an den europäischen Börsen gehandelt werden, sind die Prognosen mangelhaft.

Das heißt, man sollte diese Energie, die man bei der Erstellung der Quartalsberichte einspart, vielleicht dahin gehend nutzen, die Qualität der Berichte deutlich zu verbessern.

Der wesentliche Bereich dieser Gesetzesänderung beschäftigt sich damit, mehr Transparenz zu erreichen. Es werden die Meldepflichten für die Beteiligungen strenger geregelt. Das heißt, wenn gewisse Schwellen überschritten werden, wird auch die Zusammenrechnung von Beteiligungen strenger gehandhabt. Wichtig ist, es wird ein automatisches Herkunftsmitgliedstaatsprinzip geben. Bisher war es mehr oder minder möglich, keinen Mitgliedstaat als Herkunftsland zu bezeichnen und damit jegliche Kon­trolle an den Börsen zu umgehen. Das wird es in Zukunft so nicht mehr geben. Es wird einen einheitlichen europäischen Datenzugang geben. Und was noch wichtig ist: Es wird in Zukunft so sein, dass die Jahresberichte nicht mehr fünf Jahre, sondern zehn Jahre einsichtig sind und auf diese zugegriffen werden kann.

In Summe also mehr Anlegertransparenz, mehr Sicherheit, und ich denke, eine gute Verordnung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.10


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Unterrainer. – Bitte.

 


15.10.53

Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer (SPÖ): Ich spreche heute zum Punkt 8 der Tagesordnung, dem Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Mauritius über den Informationsaustausch in Steuersachen.

Steuerhinterziehung und Steuerflucht sind ein Verbrechen an der Gesellschaft. Wir sprechen hier über kein Kavaliersdelikt. Wer den Staat hintergeht, der sorgt dafür, dass Kinder nicht ihre beste Ausbildung bekommen, Menschen mit Behinderung nicht unterstützt werden oder dass die Pensionen nicht gedeckt sind.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf den Rängen und vor den Bildschirmgeräten zu Hause! Die Dimension des Steuerbetrugs ist eine gewaltige. Allein dieses Jahr werden in der Europäischen Union 1 bis 1,2 Billionen € am Fiskus vorbeigeschleust. Das sind 1 200 Milliarden €. Das ist eine Zahl – schier unvorstellbar! Das ist eine Zahl mit zwölf


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