Nullen. Zum Vergleich – weil gerade ein aktuelles Thema, ein trauriges –: Es entspricht dem Dreieinhalbfachen des griechischen Defizits, und das jährlich. Berechnungen haben ergeben, dass man mit diesem Geld alle EU-Staaten in zirka acht Jahren schuldenfrei bekommen würde.
Doch Steuerbetrug ist nicht gleich Steuerbetrug, es gibt die verschiedensten Hintertürchen und die verschiedensten Schlupflöcher, teilweise sogar völlig legal. Multinationale Großkonzerne nützen ein System voll aus, das auch die EU-Staaten selbst geschaffen haben. Die Staaten selbst stehen somit miteinander im Steuerwettbewerb, denn die Multis verrechnen natürlich dort, wo die Auflagen und die Steuern am geringsten sind. Branchenriesen wie Amazon, Apple oder Starbucks haben eine einzige Gemeinsamkeit: Sie verdienen sehr, sehr prächtig und zahlen so gut wie keine Steuern! Dieses Ungleichgewicht muss man ausgleichen, denn es ist mehr als nur ungerecht, es ist Betrug am Bürger/an der Bürgerin und schlicht und ergreifend Betrug am Steuerzahler.
Auch nicht zu vergessen: Der heutige Kommissionspräsident Juncker war jahrelang Regierungschef von Luxemburg, einer Steueroase mitten in Europa.
Wir spüren wirklich schmerzlich, dass sich die EU bis heute nicht auf einen anständigen Finanzpakt einigen konnte. Österreich verliert etwa 9,7 Prozent seiner Steuereinnahmen durch die Hintertür. In Italien sind es sogar 27 Prozent. Dazu kommt noch der Umstand, dass geparktes Schwarzgeld für die Realwirtschaft ja nicht vorhanden ist.
Zum Abkommen selbst: Es geht dabei um einen Vertrag zwischen den Regierungen von Mauritius und Österreich, der einen freiwilligen Informationsaustausch in Steuersachen garantieren soll, wobei die eingeholten Informationen natürlich abgabenrechtlicher Geheimhaltungspflicht unterworfen sind. Ein Doppelbesteuerungsabkommen, das ja grundsätzlich besser wäre, wurde aufgrund des Steueroasencharakters von Mauritius wegen fehlender gemeinsamer rechtlicher Basis als nicht zweckmäßig erachtet. Es handelt sich bei diesem freiwilligen Informationsaustausch um die Bereiche Einkommen- und Kapitalertragsteuer auf österreichischer Seite und Einkommensteuer auf der Seite von Mauritius.
Insgesamt sehe ich dieses Abkommen als einen richtigen Schritt in die richtige Richtung, einen Schritt zu mehr Steuerehrlichkeit und einen Beitrag zur Steuerbetrugsbekämpfung, und deshalb werden wir diesem auch zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
15.14
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Kreditinstituten erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, in 686 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ferner haben die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
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