Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 206

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Nullen. Zum Vergleich – weil gerade ein aktuelles Thema, ein trauriges –: Es entspricht dem Dreieinhalbfachen des griechischen Defizits, und das jährlich. Berechnungen haben ergeben, dass man mit diesem Geld alle EU-Staaten in zirka acht Jahren schul­denfrei bekommen würde.

Doch Steuerbetrug ist nicht gleich Steuerbetrug, es gibt die verschiedensten Hinter­türchen und die verschiedensten Schlupflöcher, teilweise sogar völlig legal. Multi­nationale Großkonzerne nützen ein System voll aus, das auch die EU-Staaten selbst geschaffen haben. Die Staaten selbst stehen somit miteinander im Steuerwettbewerb, denn die Multis verrechnen natürlich dort, wo die Auflagen und die Steuern am ge­ringsten sind. Branchenriesen wie Amazon, Apple oder Starbucks haben eine einzige Gemeinsamkeit: Sie verdienen sehr, sehr prächtig und zahlen so gut wie keine Steu­ern! Dieses Ungleichgewicht muss man ausgleichen, denn es ist mehr als nur unge­recht, es ist Betrug am Bürger/an der Bürgerin und schlicht und ergreifend Betrug am Steuerzahler.

Auch nicht zu vergessen: Der heutige Kommissionspräsident Juncker war jahrelang Regierungschef von Luxemburg, einer Steueroase mitten in Europa.

Wir spüren wirklich schmerzlich, dass sich die EU bis heute nicht auf einen anstän­digen Finanzpakt einigen konnte. Österreich verliert etwa 9,7 Prozent seiner Steuer­einnahmen durch die Hintertür. In Italien sind es sogar 27 Prozent. Dazu kommt noch der Umstand, dass geparktes Schwarzgeld für die Realwirtschaft ja nicht vorhanden ist.

Zum Abkommen selbst: Es geht dabei um einen Vertrag zwischen den Regierungen von Mauritius und Österreich, der einen freiwilligen Informationsaustausch in Steuer­sachen garantieren soll, wobei die eingeholten Informationen natürlich abgaben­recht­licher Geheimhaltungspflicht unterworfen sind. Ein Doppelbesteu­erungsabkommen, das ja grundsätzlich besser wäre, wurde aufgrund des Steueroasencharakters von Mauritius wegen fehlender gemeinsamer rechtlicher Basis als nicht zweckmäßig erachtet. Es handelt sich bei diesem freiwilligen Informationsaustausch um die Be­reiche Einkommen- und Kapitalertragsteuer auf österreichischer Seite und Einkom­mensteuer auf der Seite von Mauritius.

Insgesamt sehe ich dieses Abkommen als einen richtigen Schritt in die richtige Richtung, einen Schritt zu mehr Steuerehrlichkeit und einen Beitrag zur Steuerbetrugs­bekämpfung, und deshalb werden wir diesem auch zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.14

15.14.10

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Kreditinstituten erlassen wird und das Bankwesen­gesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz so­wie weitere Gesetze geändert werden, in 686 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

 


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