Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 212

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Die Bewertung dieser Pflegeleistungen, wer macht das? Das ist nicht wirklich aufgelöst. Es wird zwar versucht in diesem Gesetz, aber es ist nicht wirklich aufgelöst.

Die Beschränkung der Personen, die ein sogenanntes Pflegevermächtnis bekommen, nämlich nur auf Erbberechtigte und gewisse Verwandte oder potenziell Erbberech­tigte – wenn zum Beispiel die Kinder des Lebensgefährten gepflegt haben, was durchaus auch Lebensrealität ist, bekommen sie nichts –, diese Einschränkung des Personenkreises ist unserer Meinung nach auch ein Fehler.

Ein Punkt, der uns auch nicht gefällt, ist, dass im Zuge dessen auch die Form­vorschriften bei Testamenten von Besachwalteten aufgehoben wurden. Bisher gab es die Bestimmung, dass Besachwaltete nur unter besonderen Formvorschriften ein Testament machen konnten, um sie zu schützen, weil solche Menschen ja in der Regel leichter beeinflussbar sind. Das hat man jetzt abgeschafft mit dem Argument, sie würden dadurch diskriminiert. In Wirklichkeit ist das ein Schutz und keine Diskri­mi­nierung. – Auch etwas, was wir für nicht gut empfinden.

Es gibt noch ein paar andere Punkte, die unsere Kritik ausgelöst haben, aber das führt jetzt zu weit.

Insgesamt sind wir enttäuscht, dass der an sich richtige Ansatz in weiten Bereichen dadurch in sein Gegenteil verkehrt wurde, dass man zu ungenau gearbeitet und nicht wirklich eine schlüssige Weiterentwicklung des Erbrechts vorgelegt hat. Daher werden wir mit etwas Bedauern dem nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

15.34


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

 


15.34.03

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Ich denke, das neue Erbrecht trägt den gesellschaftlichen Veränderun­gen und dem damit verbundenen rechtlichen Empfinden der Bevölkerung voll Rech­nung. Dazu werden in den acht Hauptstücken dieses Gesetzes rund 350 Paragraphen des mehr als 200 Jahre alten Gesetzes novelliert. Ich denke, das ist einmal ein ganz wesentlicher Punkt, und wenn heute alle Parteien zustimmen – bis auf die Freiheit­lichen, glaube ich –, sind wir da auf dem richtigen Weg.

Unsere Unternehmerwelt ist – das wurde heute schon gesagt – eine Welt der Familien­betriebe, und ich möchte nur ganz kurz auf Ihre Ausführungen, Herr Kollege Stefan, zu sprechen kommen. Ich meine, bei der Grunderwerbsteuer haben wir bei den Betriebs­übergaben etwas ganz Wichtiges geschafft, nämlich dass es zu keiner Teuerung kommt. Es gibt eine Freigrenze von 900 000, bei einem Betrieb im Wert von 1 Million kostet die Übergabe 500 €. (Abg. Stefan: Bei Gegenleistung !) – Die ist nicht dabei, das muss man sich genau anschauen, da haben wir gut gearbeitet. Die Übergaben in der Familie bleiben auch weiterhin entsprechend erschwinglich.

Das, was wir jetzt mit dieser Gesetzesänderung machen, ist ganz wichtig, weil in den nächsten zehn Jahren 58 000 Betriebe und davon zwei Drittel in der Familie zur Übernahme anstehen. Die nunmehrige Entrümpelung und Modernisierung dieses Gesetzes ist ein wichtiger Schritt, vor allem auch für unsere Unternehmer, denn wie die Gesellschaft hat sich natürlich auch der Wirtschaftsstandort in den letzten zwei Jahrhunderten stark verändert, und diesen Entwicklungen tragen wir jetzt Rechnung.

Statt einmalig große Summen aufbringen zu müssen, wird es Familienmitgliedern, die den elterlichen Betrieb übernehmen, in Zukunft möglich sein, den Pflichtteilsberech­tigten ihre Anteile auch in Raten auszuzahlen oder die Anteile bis auf fünf Jahre, in manchen Ausnahmefällen sogar bis auf zehn Jahre, zu stunden. Zudem werden auch die Anrechnungen von Schenkungen auf den Pflichtteil weiterhin unbefristet sein. Das


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