Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 213

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macht eine Übergabe spürbar einfacher und bietet vor allem den Übernehmern die notwendige Rechtssicherheit. Dieser Gesetzentwurf schafft die richtigen Rahmenbe­din­gungen, um die Weiterführung von Betrieben zu unterstützen und so wichtige Ar­beits­plätze zu sichern. Ich denke, gerade angesichts dessen, dass wir sehr viele Betriebe haben, die in jahrhundertelanger Tradition im Familienbesitz sind, ist das eine ganz wichtige Maßnahme, um die Betriebe auch entsprechend übernehmen zu können.

Ich denke, dass das Erbrecht neu ein ganz wichtiger Meilenstein ist und wir damit dieses Gesetz, das seit 200 Jahren existiert, endlich auch entsprechend modernisiert und novelliert haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.37


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Mag. Schrangl. – Bitte.

 


15.37.03

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Natürlich kann man antiquierte Formulie­rungen, die vor über 200 Jahren ins Gesetz geschrieben wurden, neu formulieren, aber warum braucht es dazu diese Eile? Die 200-Jahr-Feier des ABGB war schon vor über drei Jahren, man hätte sich ruhig Zeit nehmen können, jetzt einen großen Wurf zu schaffen. Der Zeitdruck, der hier an den Tag gelegt wird, zerstört genau diesen großen Wurf. Vor allem bei den sprachlichen Neuregelungen ist gut gemeint nicht auch immer gut gemacht.

Die EU-Erbrechtsverordnung, die am 17. August in Kraft tritt, führt ein sogenanntes Europäisches Nachlasszeugnis ein. Die Erbrechtsnovelle, die wir heute hier be­schließen, die Sie heute hier beschließen, tilgt das Wort „Nachlass“ wieder aus dem Gesetz. Dass da ganz offensichtlich nicht ganz nachhaltig gearbeitet wurde, sieht wohl jeder ein.

Vielleicht noch ein kleines juristisches Bonmot – ich hoffe, es halbwegs verständlich erklären zu können –: Vor der Heimfälligkeit, also wenn eine Erbschaft an den Staat fällt, weil keine Erben zu finden sind oder keine Erben da sind, gibt es das sogenannte außerordentliche Erbrecht der Legatare, jetzt Vermächtnisnehmer. Das heißt, es hat sich ein Testator hingesetzt und überlegt: Wie will ich meine Erbschaft regeln? Was möchte ich? Er hat keine Erbeinsetzung gemacht, vielleicht weil er nicht gewusst hat, wie das geht, aber er hat sich auf jeden Fall überlegt, welche Personen etwas von ihm bekommen sollen. Seinen Lebensgefährten, den er vielleicht hat oder damals auch noch nicht hatte, hat er dabei aber nicht erwähnt. – Ich denke, in Österreich ist die Möglichkeit eines Testaments bekannt, und jeder, der das möchte, wird seinen Lebensgefährten als Erben einsetzen.

Dass wir jetzt als Gesetzgeber quasi immer die Hängematte ausbreiten für Dinge, die vielleicht gar nicht gewollt worden sind, das ist, glaube ich, übertrieben. Man kann den Menschen ruhig zuerkennen, dass sie selbst herausfinden, wer von ihnen erben soll und wer nicht.

Aber man muss in diesem Gesetzentwurf natürlich auch einige positive Dinge heraus­streichen.

Wir Freiheitliche, die natürlich immer für die Senkung von Gerichtsgebühren sind, bemerken positiv die Senkung der Gerichtsgebühren von 71 auf 69 € und eine mode­rate Anhebung der Wertgrenzen bei kleinen Verlassenschaften. Im Gegensatz zum Strafrecht wird hier völlig zu Recht moderat um 1 000 € angehoben. Vielleicht sollte


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