Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 222

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der gesagt hat, dass es natürlich Verantwortung der Politik ist, weiterhin für ein funk­tionierendes Pflegesystem zu sorgen. Und es ist ja auch nicht die Intention dieser Reform des Erbrechts, die Politik aus der Verantwortung zu nehmen. Aber ich glaube, es ist trotzdem wichtig, hier eine faire Abgeltung für pflegende nahe Angehörige vorzusehen und ihnen vor allem auch Wertschätzung zuteilwerden zu lassen.

Außerdem sollten wir schon auch berücksichtigen, dass die meisten zu Pflegenden sehr wohl den Wunsch haben, zu Hause gepflegt zu werden, wiewohl ich natürlich weiß, dass das nicht in allen Fällen möglich ist.

Es wurde auch mehrfach auf die Stundung des Pflichtteils vor allem im Zusammen­hang mit Familienunternehmen hingewiesen. Ich kann alles unterstreichen, was dazu gesagt wurde.

Es wurde auch bereits darauf hingewiesen, dass es zu Gunsten der Lebensgefährten künftig ein außerordentliches Erbrecht sowie ein gesetzliches Vermächtnis geben soll. Diesbezüglich war es sehr interessant, meinen Vorrednern zuzuhören. So hat etwa Herr Kollege Stefan gesagt, dass ihm diese Regelung betreffend die Lebensgefährten zu weit geht, während Herr Kollege Steinhauser gesagt hat, diese Regelung betreffend Lebensgefährten gehe ihm nicht weit genug. Das zeigt für mich, dass es sich an­scheinend um einen guten Kompromiss handelt, der in der Mitte liegt. (Zwischenruf des Abg. Steinhauser.) Ob Sie das jetzt als ersten Schritt oder als zu weit gehenden Schritt sehen – ich glaube, es ist ein sehr guter Kompromiss und ist sehr gelungen. (Beifall bei der ÖVP.)

Abschließend auch noch zu den Enterbungsgründen. Diese sollen nun maßvoll erwei­tert werden. Nur um Ihnen zu zeigen, dass es sich wirklich um Regelungen aus dem Jahr 1811 handelt, weise ich auch auf einen Enterbungsgrund hin, der entfallen soll, nämlich der Enterbungsgrund der „beharrlichen Führung einer gegen die öffent­liche Sittlichkeit anstößigen Lebensart“.

Sie sehen also, meine sehr geehrten Damen und Herren, es war höchst an der Zeit, hier eine Reform vorzunehmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten der SPÖ.)

16.07


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Troch zu Wort. – Bitte.

 


16.07.36

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Mehr als 200 Jahre Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch bedeuten auch gut 200 Jahre österreichisches Erbrecht. Das Erbrecht ist, wie wir wissen, in die Jahre gekommen. Aber die gesellschaftliche Entwicklung hat ja die Familien­verhältnisse verändert und damit auch die Beziehungen beim Erben. Mit dem neuen Erbrecht stellen wir uns allerdings diesen aktuellen Herausforderungen.

Neu im Erbrecht ist, dass das gesetzliche Erbrecht der Ehegatten und der einge­tragenen Partner gestärkt wird. Künftig ist es so, dass die Eltern des Verstorbenen, sofern er keine Kinder hatte, keinen Pflichtteilsanspruch mehr haben. Das gesetzliche Erbrecht liegt dann in diesen Fällen klar beim Ehegatten oder beim Partner.

Wir stärken beim Erbrecht allerdings auch die Lebensgefährten. Lebensgefährten sollen unter bestimmten Voraussetzungen ein außerordentliches Erbrecht erhalten. Das begrüße ich sehr, denn dabei hat es in der Vergangenheit immer wieder großes Unrecht beim Erben gegeben. Ich möchte darauf hinweisen, dass es in Österreich 700 000 Lebensgefährten gibt, die nunmehr grundsätzlich einmal aufgewertet werden. Im Wahlprogramm der SPÖ, Projekt Nummer 35, ist uns das ein großes Anliegen. Hier


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