Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 221

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konstruktiv agiert, und ich bin überzeugt davon, dass das, was wir hier neu regeln wollen, auch in der Praxis sehr gut funktionieren wird.

Dass wir diese Reform jedoch brauchen, daran halte ich fest. Also bei allem Ver­ständnis für die Ruhe und Bedächtigkeit, die den Berufsstand der Notare auszeichnet, diese Reform war dringend notwendig. Wir hätten uns damit, finde ich, nicht mehr Zeit lassen können und sollen, denn das Werk war, so glaube ich, so, wie es jetzt ist, wirklich fertig. Ich denke, wenn man jetzt noch berücksichtigt, dass die gesetzlichen Erbrechte, die wir zusätzlich auch für die Lebensgefährtin und den Lebensgefährten eingebaut haben, ja nichts daran ändern, dass jeder Erblasser selbstverständlich – um Gottes willen – sein Recht hat, jeden als Erben einzusetzen, den er einsetzen möchte – und das geht ja ohnehin allen weiteren Dingen vor, vorbehaltlich der Pflichtteilsberechtigten –, dann kann man schon eines sagen: Es ist wirklich gelungen, einen ausgewogenen Entwurf zu erstellen.

Ich verdanke diesen Entwurf auch den hervorragenden Mitarbeiterinnen und Mitar­beitern im Haus – das möchte ich auch nicht unerwähnt lassen –, konkret ist das Herr Sektionschef Dr. Georg Kathrein. Aber ich möchte auch, selbst wenn es unüblich sein sollte, nicht unerwähnt lassen, dass es in meinem Bereich zwei Mitarbeiter gibt, die ganz maßgeblich daran gearbeitet haben, das sind Herr Mag. Michael Somlyay und Frau Kollegin Mag. Elisabeth Zimmerer. Ihnen ist es zu verdanken, dass wir Ihnen hier wirklich einen ganz hervorragenden Entwurf vorlegen dürfen. Ich denke, dass es dieser Entwurf verdient, auch hier breite Zustimmung zu finden.

Mein Gott, ein Gesetz, das 200 Jahre halten wird, das, so glaube ich, wird es nicht mehr geben, das ist schon klar. Dafür ist unsere Zeit heute viel zu schnelllebig gewor­den. Aber das, meine Damen und Herren Abgeordnete, was Sie heute beschließen können, das ist etwas wirklich sehr Gutes. Sie haben die Chance, ein gutes Gesetz zu beschließen. Nützen Sie sie! – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.03


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl zu Wort. – Bitte.

 


16.03.58

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch stammt, wie ja heute bereits mehrfach angesprochen wurde, aus dem Jahr 1811. Wir konnten daher im Jahr 2011 seinen 200. Geburtstag feiern und haben damals beschlossen, dass das ABGB in Stufen reformiert werden soll. Der erste Schritt dieser Reform war die Familienrechtsreform. Und heute liegt die Erbrechtsreform vor.

Bei dieser Erbrechtsreform geht es vor allem auch um eine Modernisierung, wobei diese Modernisierung nicht um des Modernisierens willen erfolgen soll, sondern die Änderungen sollen nur dort vorgenommen werden, wo sie wirklich notwendig sind. Das heißt, es geht zum einen darum, diese gesetzlichen Regelungen verständlicher zu machen. Zum anderen geht es auch darum, auf gesellschaftliche Entwicklungen, die heute ganz andere Lösungen für erbrechtliche Fragen nahelegen, zu reagieren. Schließlich geht es auch darum, die herrschende Rechtsprechung zu kodifizieren und dadurch für Rechtssicherheit zu sorgen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, von meinen Vorrednern wurde schon mehr­fach die Berücksichtigung der Pflegeleistungen, die von nahen Angehörigen des Ver­storbenen erbracht wurden, angesprochen und wurde sehr kontroversiell diskutiert. Ich begrüße diese Neuerung sehr, aber ich gebe auch Herrn Kollegen Steinhauser recht,


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