Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 243

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Gesetzes eingebracht, weil ich der Meinung bin, dass die OGH-Entscheidung in der Causa Libro nicht ideal ist, sagen wir einmal so. Warum man deshalb das Gesetz ändern muss, weiß ich nicht.

Auch ich – obwohl ich Meinl heiße, habe mit „dem“ Meinl nichts am Hut – sehe da durchaus die Gefahr von Parallelen in dieser Causa, daher bin ich froh, dass Sie da einen Teil dieses Initiativantrags wieder zurückgenommen haben. Ich denke aber, rein prinzipiell muss man sich schon die Frage stellen, ob es nicht gescheiter wäre abzuwarten, ob der OGH diesbezüglich weiter bei seiner Meinung bleibt. Aber okay, mit dieser Neufassung können wir leben.

Ich glaube darüber hinaus, dass es gut ist, dass man die Business Judgement Rule verankert, da das auch einen Beitrag dazu leistet, diese Verunsicherung, die ich in vielen Gesprächen durchaus gehört habe, vielleicht wieder ein bisschen lindern zu können. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

16.56


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger und Kollegen betreffend die Prüfung der Abschaffung der Wertgrenzen

eingebracht im Zuge der Debatte über das Strafrechtsänderungsgesetz 2015

Im Zuge der Vorbereitungen der Strafrechtsnovelle wurde sehr viel über die richtigte Höhe der Wertgrenzen diskutiert. Die Arbeitsgruppe im BMJ hat dazu ebenfalls sehr unterschiedliche Meinungen gehabt. Darunter war auch der Vorschlag der generellen Abschaffung der Wertgrenzen zu finden. Auch im Expertenhearing wurde deutlich, dass eine Abschaffung durchaus vorstellbar ist und jede Wertgrenze ohnehin willkürlich ist. Den Vorschlag der Abschaffung befürworten wir und bringen deswegen einen Antrag ein: Es soll geprüft werden, ob die Abschaffung der Wertgrenzen als solches sinnvoll ist und eine Regelung angelehnt an jene in Deutschland auch in Österreich umsetzbar ist. Die Schadenshöhe kann bei der Strafzumessung berücksichtigt werden und ermöglichst so ein weniger starres System.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Justizminister wird aufgefordert, die Abschaf­fung der Wertgrenzen im Strafgesetzbuch zu prüfen und dem Nationalrat einen umfassenden Bericht vorzulegen, der die Effekte einer Abschaffung in Österreich berücksichtigt.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Bundesminister Dr. Brandstetter. – Bitte.

 


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