Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 258

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

glaube, Sie haben hier noch die Möglichkeit, quasi in der späten Einsicht, dem Antrag von der Kollegin Korun und mir zuzustimmen. Ich halte das für ganz essenziell, weil die Meinungsfreiheit die Grundlage einer lebendigen Demokratie ist und wir sie, wo es nur geht, entsprechend schützen müssen. (Beifall bei den NEOS.)

17.38


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann zu Wort. – Bitte.

 


17.38.09

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Hohes Haus! Grundsätzlich ist diese Strafrechtsreform eine Reform, die äußerst unterstützenswert ist, wir haben jahrelang darüber geklagt, dass das Verhältnis zwischen der Bestrafung von Delikten an Leib und Leben und Vermö­gensdelikten in Unordnung gekommen ist.

Grundsätzlich muss das Strafrecht an sich die gesellschaftlichen Gegebenheiten widerspiegeln und muss auch Akzeptanz finden, und daher muss es auch von Zeit zu Zeit erneuert werden, wenn neue Wertvorstellungen entstehen, wenn neue technische Möglichkeiten gegeben sind, wenn neue Tatbestände entstehen – und das ist hier geschehen.

Ein Beispiel, das ich zitieren kann: Eine Entscheidung eines Gerichtes in Österreich, 60 000 € Veruntreuung, sechs Jahre unbedingte Haft; eine andere Entscheidung eines österreichischen Gerichtes: 14 Messerstiche, es wird eine Frau umgebracht, sieben Jahre unbedingte Haft.

Dass da ein Missverhältnis entstanden ist und das in keiner Weise mehr den gesell­schaftlichen Entwicklungen standgehalten hat und es nicht mehr unseren Wertvor­stellungen entspricht, das ist augenscheinlich. Das wurde bereinigt: Der Hebel waren zwei Möglichkeiten. Das eine ist, die Wertgrenzen von 3 000 auf 5 000 beziehungs­weise von 50 000 auf 300 000 anzuheben. Da bin ich völlig anderer Ansicht, diese Wertgrenzen spiegeln meiner Meinung nach die gesellschaftlichen Wertigkeiten wider; und meiner Meinung nach hätte man wahrscheinlich bei einem Wert noch weiter hinaufgehen können, da das mit Geld ersetzbar ist. Das andere, nämlich eine Verlet­zung von Leib und Leben, ist nicht mit Geld abgeltbar, insbesondere, wenn es schwere Folgen nach sich zieht. Daher bin ich dafür, dass man das so macht.

Ich bin auch beim umstrittenen Untreue-Paragraphen dafür, dass man das so macht. Wieder ein Beispiel aus der Praxis: Ein Bankdirektor wird, obwohl für einen Kredit, der gewährt wurde, alle Raten auf Punkt und Beistrich pünktlich zurückbezahlt wurden und kein Schaden entstanden ist, verurteilt, weil aus der Ex-post-Betrachtung gesagt wurde: Zum Zeitpunkt der Kreditgewährung war die Bonität dessen, der den Kredit bekommen hat, nicht gegeben, daher handelt es sich um Untreue! – Auch da erfolgt also eine Klarstellung, dass bei gewissen Dingen auch der Schaden eintreten muss. Das finde ich in Ordnung.

Ich finde dieses Gesetz gelungen, ich finde es den gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst, ich finde es in seiner Tendenz richtig, und ich halte auch den Hebel, das über die Wertgrenzen zu machen, für richtig. Und dazu gehört auch, die Gewerbs­mäßigkeit neu zu definieren, weil bei der Gewerbsmäßigkeit insbesondere die Kleinkri­minalität übergebührlich, insbesondere bei kleinen Delikten, bestraft wurde, und die Neudefinition der Gewerbsmäßigkeit gibt der Interpretation nicht so viel Spielraum. (Beifall bei der SPÖ.)

17.41

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite