Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 260

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„New England Journal of Medicine“ kommt aber zu anderen Erkenntnissen. Dort steht nämlich, dass vor allem Marihuana-Konsum in der Pubertät schreckliche Auswirkungen hat. Und auch wenn Sie gebetsmühlenartig wiederholen, dass Alkohol viel schädlicher wäre und viel öfter konsumiert werde, ist dies trotzdem, bitte, noch immer kein Grund, Cannabis freizugeben und auch diese Droge noch auf unsere Jugendlichen loszu­lassen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.45


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bitte.

 


17.46.01

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde – und das haben auch die Ausführungen von Kollegen Schrangl bestätigt –, wir können es nicht oft genug sagen: Mit der heutigen StGB-Novelle setzen wir einen so wichtigen Schritt zur Selbstbestimmung von Frauen, für die Selbstbestim­mung über den eigenen Körper! Eine jahrelange Forderung von uns SPÖ-Frauen und auch anderen Frauenorganisationen wird damit endlich Realität. (Beifall bei der SPÖ.)

Opfer von sexueller Belästigung wissen nun endlich, das Recht ist auf ihrer Seite, egal, ob in der Arbeitswelt oder eben in allen anderen Lebensbereichen. Mit der Ausweitung des Schutzes vor sexueller Belästigung wird eindeutig klargestellt, dass sexuelle Belästigung kein Kavaliersdelikt ist. Und die Symbolik, dies im Strafgesetzbuch zu regeln, ist von ganz großer gesellschaftlicher Bedeutung. Sexuelle Belästigung hat in unserer Gesellschaft keinen Platz und wird ganz klar bestraft. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Jede unerwünschte und entwürdigende Berührung geht einfach nicht, denn jeder Mensch hat das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper – und der Po zählt ganz klar dazu. Ich habe es als unfassbar empfunden, dass im Speziellen ein Kollege das im Vorfeld bagatellisiert und abgetan hat. Po-Grapschen ist eine entwür­digende Berührung und künftig, wie gesagt, auch strafbar.

Zusätzlich geregelt durch die Verstärkung des Schutzes der sexuellen Selbstbestim­mung wird nun künftig auch, dass es sozusagen reicht, Nein zu sagen, egal, ob dies eindeutig durch Worte geäußert wird oder durch Weinen, aber auch durch Erstarren. Das ist ein ganz großer Erfolg für betroffene Frauen.

Lassen Sie mich noch auf einen weiteren Bereich des StGB eingehen. Eine wichtige Forderung während des Begutachtungsprozesses war, Sexting als Teil der sexuellen Selbstbestimmung von Jugendlichen zu entkriminalisieren, ohne dabei die Gefahr durch Cybermobbing zu verharmlosen. Was heißt Sexting eigentlich? – Sexting bedeutet, Nacktaufnahmen per SMS oder auch Mail zu versenden. Bislang war es so geregelt, dass sich junge Leute, die eigene Fotos zum Beispiel innerhalb einer Bezie­hung verschickt haben, selbst der Kinderpornographie schuldig und damit strafbar gemacht haben. Durch die Unterscheidung – und diese treffen wir – zwischen primä­rem und sekundärem Sexting wird die sexuelle Selbstbestimmung junger Leute gewährleistet und gleichzeitig ihre Intimsphäre durch das Verbot der Weiterverbreitung geschützt.

Abschließend ein großes Danke an unsere Frauenministerin für ihre Hartnäckigkeit, die in den Verhandlungen mit dem Justizminister nicht lockergelassen hat und damit weitere Verbesserungen im Sinne der Frauen erkämpft hat. Denn eines ist für uns klar: Mein Körper selbst bestimmt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.48

 


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