Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 261

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Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Abgeordnete Schenk zu Wort. – Bitte.

 


17.49.08

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Werter Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Strafrechtsreform ist sehr umfas­send. Wir haben heute schon viel darüber gehört, es wurden viele Themen ange­sprochen. Ich möchte mich auch noch zu einigen äußern.

Was die Änderungen im Sexualstrafrecht betrifft, so habe ich da schon eine andere Meinung als meine Vorrednerin und auch als einige andere VorrednerInnen. Ich finde, dass man da zu weit gegangen ist und dass diese Änderungen in diesen Bereichen eher eine überbordende Regulierung darstellen, dass sie fast das Ergebnis einer Regulierungswut sind. Wir haben bereits ausreichende gesetzliche, strafrechtliche Bestimmungen, und ich glaube, wir müssen nicht alles ins Strafrecht schreiben, was sich irgendwelche linken Frauenorganisationen ausdenken, die alles zu Tode gendern wollen. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

Die Grünen möchte ich auch ansprechen, weil hier eine Art Doppelmoral vorliegt. Das muss man aufzeigen und soll man den Menschen auch mitteilen. Auf der einen Seite setzen sie sich ja sehr für härtere Strafen ein – wir haben es ja schon gehört in den Ausführungen, es soll alles verschärft werden, Po-Grapschen et cetera, noch mehr Strafen, noch härtere Strafen, noch längere Strafen et cetera, et cetera –, wenn es aber dann um linke Krawalldemonstranten geht, wenn es darum geht, Leute, die friedlich zu einem Ball gehen, zu beschimpfen, zu beschütten, zu bewerfen, wenn es darum geht, Sachbeschädigung zu betreiben, dann wollen die Grünen auf einmal den Paragraphen „Landfriedensbruch“ abschaffen und streichen lassen. Das ist eine Dop­pelmoral, sehr geehrte Damen und Herren, die zum Himmel stinkt und die hier auch einmal angesprochen werden muss. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es gibt auch positive Bereiche in dieser Strafrechtsreform. Cybermobbing wurde als eigener Tatbestand aufgenommen. Leider ist hier verabsäumt worden, ein eigenes Anti-Mobbing-Gesetz zu machen, es zu einem Straftatbestand zu machen, was ich auch schon des Öfteren eingefordert habe. Mobbing hat viele Facetten, Mobbing passiert in vielen Bereichen, nicht nur im Internet, in der Arbeitswelt, in Schulen, schon in Kindergärten, in Vereinen, in der Nachbarschaft. Vor allem der Bildungs- und Schulbereich ist hier sehr betroffen, und nicht umsonst hat Volksanwalt Fichtenbauer Anfang dieses Jahres, im Jänner, ein amtswegiges Prüfverfahren eingeleitet, in dem es um eine Anti-Mobbing-Strategie an Schulen geht, weil dieses Problem dort sehr evident und sehr groß ist, immer mehr zunimmt und nichts dagegen getan wird.

Hier wurde die Chance vertan, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Minister, im Rahmen dieser Strafrechtsreform ein eigenes Anti-Mobbing-Gesetz zu machen. Die Betroffenen fühlen sich wirklich verschaukelt, es ist ein Schlag ins Gesicht der Betrof­fenen. Ich habe mit vielen Betroffenen Kontakt, auch mit der Selbsthilfegruppe in Graz, mit Frau Pichler. Und wenn die dann lesen oder hören müssen, dass Experten aus Ihrer Arbeitsgruppe sagen: Mobbing-Betroffene sollen doch den Wohnort oder den Arbeitsplatz wechseln!, dann können sie sich wirklich nur darüber wundern, wie realitätsfern diese Einschätzung doch ist. Da fragt man sich wirklich, was in dieser Arbeitsgruppe vorgeht oder was in diesen Menschen vorgeht, wenn man den von Mobbing Betroffenen solche Antworten gibt.

Ich bin der Meinung, dass wir ein Anti-Mobbing-Gesetz brauchen, und bringe ab­schließend in diesem Zusammenhang folgenden Antrag ein:

 


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