Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 262

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anti-Mobbing-Gesetz“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Geset­zesentwurf zuzuleiten, welcher die derzeitige Zersplitterung der Schutznormen betref­fend Mobbing zusammenfasst und somit für die Betroffenen einen einheitlichen Rechts­schutzkatalog herstellt.“

*****

Ich bitte um Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim Team Stronach.)

17.53


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Frau Abgeordneter Schenk eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anti-Mobbing-Gesetz“

eingebracht in der 83. Sitzung des Nationalrates am 07.07.2015 im Zuge der Debatte zu TOP 10, Bericht des Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (689 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Suchtmittelgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Aktiengesetz, das Gesetz vom 6. März 1906 über Gesellschaften mit beschränkter Haftung, das Gesetz über das Statut der Euro­päi­schen Gesellschaft, das Genossenschaftsgesetz, das ORF-Gesetz, das Privatstif­tungs­gesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, und das Spaltungsgesetz geän­dert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2015), den Antrag 1110/A der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Georg Vetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Aktiengesetz und das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung geändert werden, den Antrag 969/A(E) der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhöhung des Straftatbestandes der Tierquälerei“, die Petition betreffend „Vergewaltigung verurteilen. Ein Nein muss genügen. Strafrecht in Österreich verbes­sern“, überreicht von der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm (42/PET), die Bürger­initiative 53/BI betreffend „Herausnahme von Cannabis aus dem Österreichischen Suchtmittelgesetz“ sowie über die Bürgerinitiative 63/BI betreffend „Mehr Rechte für Tiere!“ (728 d.B.)

Im Zuge der Novellierung des Strafgesetzbuches soll Cybermobbing künftig als eigener Tatbestand eingeführt werden, was eine erhebliche Erleichterung der strafrechtlichen Verfolgung bedeutet und Rechtssicherheit schafft. Mobbing existiert allerdings auch abseits des Internets und zwar nicht nur in der Arbeitswelt, sondern auch im Bildungs­bereich (Schulen), in Freizeit-Institutionen (z. B. Vereinen), oder auch in der Nachbar­schaft. Hier soll nach wie vor kein eigener Tatbestand geschaffen werden.

Per Definition spricht man nur dann von Mobbing, wenn Mobbinghandlungen syste­matisch, häufig und wiederholt auftreten und sich über einen längeren Zeitraum er­strecken. Betroffene können auf Dauer starke, gesundheitliche Beeinträchtigungen


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