Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 267

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Gutachten immer wieder passiert – nämlich Fehleinschätzungen der weiter beste­henden Gefahr durch diese Personen.

Und dann kommt es zu Rückfallstaten, zu wiederholten Vergewaltigungen. Und die gilt es durch ein absolutes Tätigkeitsverbot auszuschließen, werte Kolleginnen und Kolle­gen. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist unser Zugang und, ich hoffe, früher oder später auch der Zugang der Mehrheit hier im Parlament. – Danke. (Lang anhaltender Beifall bei der FPÖ.)

18.00

18.00.45

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zu einer Reihe von Abstimmungen, unter anderem auch zu einigen namentlichen Abstimmungen. Ich bitte also um Aufmerksamkeit.

Ich nehme die Abstimmung zu jedem Ausschussantrag getrennt vor.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Entwurf betreffend Strafrechtsände­rungsgesetz 2015 in 728 der Beilagen.

Hierzu liegen folgende Anträge vor:

Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Schrangl, Kolle­ginnen und Kollegen.

Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Steinacker, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen.

Ferner liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Weigerstorfer vor.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsanträgen sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Schrangl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag eingebracht, der sich auf Art. 1 Z 16, 24 und 25 bezieht.

Wer hierfür eintritt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minder­heit und somit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Schrangl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung jeweils eines neuen Abs. 3 in die §§ 85 und 86 des Art. 1 bezieht.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Die Abgeordneten Mag. Steinacker, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Art. 1 Z 53 bezieht.

Wer dafür ist, der gebe bitte ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Schrangl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungs­antrag eingebracht, der sich auf Art. 1 Z 62, 65, 68, 71 und 74 bis 78 sowie 83 bezieht.

 


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