Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 291

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Fakt ist aber auch, dass die Festplattenabgabe bereits seit Jahren eingehoben wird und europaweit Standard ist. Es gab auch vonseiten der Künstlerinnen und Künstler starke Bestrebungen, diese endlich umzusetzen, sodass ich mich davon habe über­zeugen lassen, dass die Speichermedienabgabe ganz sicher nur als Zwischen­schritt für jetzt die sinnvollste Lösung ist.

Was mir dabei aber immer wichtig war, ist, das Recht auf Privatkopien für die Konsu­mentInnen zu erhalten. Das ist nach EU-Recht nur möglich, wenn die UrheberInnen dafür einen gerechten Ausgleich erhalten.

Auch die klaren und transparenten Regelungen für die Verwertungsgesellschaften waren ein wichtiger Punkt für mich. Da möchte ich betonen, dass es schon so ist, dass das Geld bei den Künstlerinnen und Künstlern ankommt, dass es streng kontrolliert wird und dass viele Künstler gar nicht wissen, dass sie sich bei den Verwertungs­gesellschaften registrieren müssen. Die Verwertungsgesellschaften machen darauf aufmerksam, dass sich die KünstlerInnen erst melden müssen, damit sie auch zu ihrem Geld kommen. Das ist in der Vergangenheit sehr oft der Fall gewesen, dass KünstlerInnen so zu ihrem Recht kamen.

Erwähnen möchte ich zudem, dass in der Novelle auch beschlossen wird, dass in Zukunft eine einfache Möglichkeit bestehen soll, von den Verwertungsgesellschaften einen Rückersatzanspruch oder eben die Befreiung von der Zahlungspflicht geltend zu machen.

Der größte Wermutstropfen in dieser Novelle ist für mich aber ganz sicher der § 38, die Nachfolgeregelung der Cessio Legis. Dem Filmhersteller wird im Zweifel das ausschließliche Recht eingeräumt, ein Filmwerk auf alle Nutzungsarten zu nutzen. Die deutsche Vermutungsregelung wird in das österreichische Urheberrecht übertragen, allerdings fehlt im österreichischen Urheberrecht das Urhebervertragsrecht. Es gibt aber – hoffentlich auch wirklich – von allen Seiten die verbindliche Zusage, dass ab Herbst an einem Entwurf für ein Urhebervertragsrecht gearbeitet wird. (Abg. Zinggl: Das fordern wir seit vielen Jahren!)

Leider bedeutet diese Vermutungsregelung, dass in Zukunft die RegisseurInnen keinen Vertrag haben müssen, sondern dass vermutet wird, dass im Zweifel der Produzent alle Rechte hat. Der Produzent ist immer der Stärkere. Die Regisseure sind in diesem Fall die Schwächeren, ebenso wie andere FilmurheberInnen, wie zum Beispiel Schau­spielerInnen. Das bedeutet, dass, wenn ein Regisseur einen Vertrag mit einem Produzenten abschließen will, er ihm ganz klar nicht auf Augenhöhe gegenübersteht. Nicht nur ich, sondern auch viele andere (Abg. Walter Rosenkranz: Werden nicht zustimmen!) Juristen haben das schon in der Begutachtung kritisiert. Wir können davon ausgehen, dass es da ganz sicher zu einigen Anfechtungen und Prozessen kommen wird, um diese Fragen dann in Zukunft zu klären. Von einer eindeutigen Rechtssicherheit können wir nicht sprechen.

Wir haben versucht, darüber mit dem Koalitionspartner Gespräche zu beginnen, um zumindest eine minimale Änderung zu bewirken, damit alle FilmurheberInnen eine gute Lösung bekommen. Das war leider nicht möglich – sehr traurig. (Beifall bei der SPÖ.)

19.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Alm zu Wort. – Bitte.

 


19.17.08

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Regie­rungs­mitglieder! Prinzipiell gibt es einige gute neue Regelungen in dieser Urheber-rechts-Novelle: die Ausdehnung der freien Werknutzungen, die Abschaffung der Urhebe-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite