Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 290

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Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Novelle des Urheberrechts­gesetzes vorzulegen, die soziale Standards in den Verträgen für Kunstschaffende sichert.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hakel. – Bitte.

 


19.10.31

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach jahrelangen Diskussionen, zahlreichen Gesprächen und Verhandlungen mit allen Beteiligten auf allen Seiten – KünstlerInnen, KonsumentInnen – sind wir jetzt hier und haben letztendlich die Urheber­rechts-Novelle auf der Tagesordnung.

Klar ist aber auch, dass diese Novelle ganz sicher nur ein Zwischenschritt sein kann und die Diskussion über die Anpassung des Urheberrechts an das Internetzeitalter weitergehen wird – und aus meiner Sicht ganz klar weitergehen muss. Das zeigt sich alleine schon, wenn man sich die aktuellen Diskussionen auf EU-Ebene über die Panoramafreiheit ansieht. Da hoffe ich im Übrigen sehr stark, dass es zu einer rich­tigen Entscheidung kommt und das europaweit erlaubt wird. Wir werden uns auf EU-Ebene als sozialdemokratische Fraktion ganz sicher dementsprechend einbringen.

Zur österreichischen Novelle: Ich möchte zu Beginn ein paar positive Punkte in diesem Kompromiss – denn nichts anderes ist es – erwähnen. Erstens werden die Spielräume für Ausnahmen von den Rechten des Urhebers vor allem in den Bereichen Bildung und Wissenschaft stärker ausgenutzt. Das bedeutet zum Beispiel konkret, dass Bildungs­einrichtungen verstärkt ein Intranet aufbauen können, um unter anderem ein Fern­studium zu erleichtern. Insgesamt sollen Bildungseinrichtungen verstärkt auf neue Technologien zurückgreifen können. Auch der Kopienversand von Bibliotheken auf Bestellung wird an neue technologische Gegebenheiten angepasst.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Zitatrecht, das sprachlich einfacher gestaltet und großzügiger formuliert wird, sodass in Zukunft auch das Filmzitat erlaubt ist.

Ein paar Worte möchte ich auch noch zum Zweitveröffentlichungsrecht sagen. Durch dieses erhält der Autor nämlich ab sofort das Recht, einen Beitrag nach der Erstveröffentlichung selbst noch einmal der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Damit soll verhindert werden, dass überwiegend mit öffentlichen Geldern geförderte Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung quasi ein zweites Mal durch die öffentliche Hand bezahlt werden müssen. Dadurch werden Forschungsergebnisse auch einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich. Zudem haben wissenschaftliche Autoren Rechts­sicherheit, wenn sie ihre Publikationen im Wege des Open Access veröffentlichen wollen.

Wichtig ist auch die Regelung zum unwesentlichen Beiwerk, die nach dem deutschen Vorbild geschaffen wird.

Ein weiterer Beitrag zum Abbau von Barrieren ist ganz sicher das Marrakesch-Abkom­men, das Blinden, Sehbehinderten oder aus anderen Gründen lesebehinderten Men­schen den Zugang zu Werken in zugänglichen Formaten erleichtert.

Mit gemischten Gefühlen sehe ich die gesetzliche Verankerung der Speichermedien­abgabe. Ich gebe ganz offen zu, dass ich andere Modelle der Vergütung wie zum Beispiel eine Abgabe auf den Internetzugang oder eine Haushaltsabgabe verbunden mit klaren Rechten für die Konsumentinnen und Konsumenten für zukunftsweisender gehalten hätte. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


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