Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 304

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recht für die wissenschaftliche Arbeit weitgehend nutzlos, was der ursprünglichen Zielsetzung von Open-Access-Maßnahmen grundlegend zuwiderläuft.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Ostermayer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


19.46.39

Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte dem Herrn Abgeordneten Zinggl eine Sorge nehmen, denn er hat gesagt, wir hätten Furcht davor, dass ein konsensualer Vorschlag des Parlaments käme. – Sie müssen diese Sorge nicht haben.

Wenn Sie es schaffen, dass ein konsensualer Vorschlag des Parlaments kommt, der auch noch den Interessenausgleich der Beteiligten, also der Künstlerinnen und Künstler, der Konsumenten, der Wirtschaft, schafft – ich kann das im Namen meines Kollegen Wolfgang Brandstetter und in meinem Namen sagen –, dann sind wir gerne bereit.

Sie haben, glaube ich, wenn ich es richtig gelesen habe, in zwei Tagen ihr elfjähriges Jubiläum hier. Es wäre eigentlich schon viel Zeit gewesen, einen Konsens herbei­zuführen. Ich weiß nur, dass das seit Jahren ein höchst umstrittenes Thema ist, ein sehr kontroversielles Thema ist und wir vor eineinhalb Jahren begonnen haben, zu schauen, ob wir in diesem kontroversiellen Bereich eine Lösung finden können.

Worum geht es im Kern? – Wir sind uns hoffentlich alle einig darin, dass geistige Leistungen einen Wert haben, dass man den Anspruch hat, für geistige Leistungen ein Entgelt zu bekommen. Dann stellt sich nur mehr die Frage: Wie kann man das komplexe System eines schöpferischen Menschen, der etwas leistet – künstlerisch, geistig, wissenschaftlich –, in Verbindung bringen mit den Konsumenten dieser Leis­tung?

Jetzt gibt es verschiedene Varianten: Eine Variante, die auch immer wieder in den Raum gestellt wurde, war ein Anknüpfen zum Beispiel an die GIS.

Ein anderer Vorschlag war, an eine Breitbandabgabe oder eine Internetanschluss­abgabe anzuknüpfen.

Die dritte Variante, die wir gewählt haben, ist, dass wir das tun, was die meisten europäischen Länder tun, nämlich an das Speichermedium anzuknüpfen und damit auch das fortzusetzen, was wir in der Vergangenheit mit der Leerkassettenvergütung schon hatten und das auch dem aktuellen Stand der Judikatur entspricht.

Dass das insgesamt ein komplexes Thema ist, bei dem der Interessenausgleich nicht ganz so einfach ist, das ist uns total bewusst gewesen. Dass das keine Lösung ist, die für alle Ewigkeit gilt, ist uns aufgrund der technischen Weiterentwicklung auch immer bewusst gewesen. Wir haben uns trotzdem entschieden, um nicht weiterhin Künstle­rinnen und Künstler ihr berechtigtes, ihr gerechtfertigtes Entgelt vorzuenthalten, diesen Schritt zu setzen.

Ein zweiter Punkt noch: Wir haben mit den Betroffenen auch die verschiedenen Varianten diskutiert. Zum Beispiel auch die Frage, bei Breitbandabgabe anzuknüpfen, aber auch die Frage, bei GIS anzuknüpfen.

 


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