Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 327

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Das heißt, wir haben mit diesem Modell erreicht: drastische Reduzierung der Berichts­pflicht, Transparenz in allen Fällen von Öffentlichkeitswirksamkeit und die Möglichkeit einer gerichtlichen Kontrolle ebenfalls in allen Fällen. Das ist das, was ich echten Fort­schritt im Sinne einer Evolution nenne, und das macht Sinn. Das ist auch der Grund dafür, dass ich mit gutem Gewissen sagen kann, dieser Gesetzentwurf ist wirklich eine echte Weiterentwicklung, ein echter Fortschritt.

Wenn man sich überlegt, wie viele Jahrzehnte lang auch in diesem Haus schon dis­kutiert wird über das Weisungsrecht, über dieses Anscheinsproblem, dann muss man sagen, jetzt nach relativ kurzer Zeit haben wir etwas Besseres. Wir haben etwas, das in unsere Verfassung hineinpasst, und wir haben eine Möglichkeit gefunden, diese Prob­lematik wirklich zu lösen, jedenfalls einmal so, dass eine deutliche Weiterent­wicklung und eine Verbesserung erreicht wird.

Wenn ich an das Alternativmodell denke: Ein Bundesstaatsanwalt, ein Bundesgeneral­anwalt, wer auch immer, mag auch einer parlamentarischen Kontrolle unterliegen kön­nen, aber eigentlich beginnen viele Probleme dann nur von vorne. Es ist nur eine Parallelverschiebung zu einem anderen Organ. Das mag da oder dort die Möglichkeit eröffnen, irgendwelche Posten zu besetzen, aber das ist natürlich eine aufwendige Lösung, das ist natürlich damit verbunden, dass man neue Strukturen aufbauen muss.

Das jetzige Modell ist sehr sparsam. Wir brauchen keine neuen Institutionen, die General­prokuratur ist da, sie wird dieses Gremium entsprechend leiten können, es braucht keine zusätzliche Infrastruktur, daher ist es ein wirklich kostensparendes, aber höchst effektives Modell, um dieses Problem zu lösen. Daher glaube ich, wirklich sagen zu können, das ist jetzt ein Gesetzentwurf, von dem man sagen kann, derzeit gibt es nichts Besseres, das ist optimal konzipiert im Hinblick auf unsere verfassungs­rechtlichen Vorgaben und Möglichkeiten.

Noch ein Detail, weil das vom Kollegen Steinhauser angesprochen wurde: Auch für die Dienstbesprechungen haben wir eine Regelung getroffen, die wirklich Verbesserungen bringt. In Zukunft wird es ein Protokoll geben, das von allen Teilnehmern unterfertigt werden muss; ein vielleicht kleines, aber höchst effektives Detail.

Das heißt, wir haben eine Menge Dinge eingebaut, auch darüber hinausgehend, was die Expertengruppe uns empfohlen hat, sodass ich wirklich sagen kann: Jawohl, das ist das derzeit Beste, was wir machen können! Daher würde ich wirklich meinen, das heute ist eine echte Chance, das Problem des Weisungsrechts jetzt einmal wirklich so zu lösen, wie es derzeit möglich ist.

Lieber Kollege Steinhauser, Sie werden weiter davon träumen, dass es irgendwann einmal etwas ganz anderes gibt, eine neue Institution, einen Bundesstaatsanwalt, einen Bundesgeneralanwalt, aber ich bin halt der Realität verpflichtet, der Realität verhaftet. In Ihrer Diktion bin ich vielleicht so etwas wie ein Realo. Träumen Sie weiter, träumen Sie von einer absoluten Mehrheit, die Sie vielleicht einmal haben, träumen Sie von einer Verfassungsmehrheit – ich will hier und jetzt endlich eine vernünftige Lösung, und die können wir damit erzielen! Deshalb bitte ich um Unterstützung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.05


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


21.05.16

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren hier und vielleicht auch zu Hause! Heute hieß es schon einmal, die Rechtsordnung und Gesetze sollen das widerspiegeln, was


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