Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 334

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Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


21.27.46

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Ich möchte diese Gelegenheit auch dazu nutzen, ein bisschen Licht auf die schillernde Geschichte dieses Gesetzes zu werfen. Letztendlich ist dieses Thema Ende 2012 in die Öffentlichkeit getreten, als der Schuster aus dem Waldviertel, Heini Staudinger, laut gesagt hat, welche Probleme er hat, weil er sich von seinen Kunden, von Freundinnen und Freunden Geld geborgt hat, um sein Unternehmen entsprechend auszubauen, und damit natürlich mit der Finanz­marktaufsicht in Konflikt gekommen ist – mit allen Facetten, die das dann noch mit sich gebracht hat.

Da sind dann die ersten Initiativen hervorgetreten, und es wurde auf einmal augen­scheinlich, dass es nicht nur ein Unternehmer ist, sondern dass es auch Gemeinden sind, Energiewendeprojekte. Sie sind ebenfalls in eine schwierige Situation gekommen, da sie sich von ihren Gemeindebürgerinnen und -bürgern Geld geborgt haben, um beispielsweise eine Photovoltaikanlage zu bauen.

Wir vom grünen Parlamentsklub haben Anfang 2013 hier im Haus die Initiative ergriffen und eine Enquete zu diesem Thema gemacht, die sehr vielfältig und breit besucht war – ein spannender, intensiver Diskurs über alle Fraktionen hinweg, zwischen Unter­nehmerinnen, Unternehmern, Vertretern von NGOs, Energiewendeprojekten, Rechts­exper­ten. Wir haben aus dieser Expertendiskussion sehr viel mitgenommen, auch in Kombination – weil ich gerade Kollegin Jank sehe – mit der Wirtschafts­kammer, und sind in die weiteren Debatten gegangen. Es hat dann mehrere – wie soll ich sagen? – Treffen, Diskussionen aller Parlamentsfraktionen mit Experten, mit Vertretern von Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, FMA und so weiter hier im Haus gegeben.

Ich kann Ihnen versichern, die Diskussionen waren mehr als mühsam. Die Sitzungen sind gefühlt immer länger geworden. Was herausgekommen ist, das hat Kollege Matznetter schon erwähnt, es war ein Minimalkompromiss vor Ablauf der Gesetz­gebungsperiode 2013. Das war damals im Juli, jetzt haben wir wieder Juli. Es hat zwei Jahre gedauert, dass wir jetzt diese Gesetzesvorlage hier haben. Aber ich halte es für einen guten Schritt, was heute hier vorliegt. Das wird in dieser Form auch unsere Unterstützung finden.

Ich halte es für einen guten Schwung für die Start-ups, für die EPUs, für die KMUs und die Energiewendeprojekte. Es ist ein gutes Signal. In der Diskussion mit diesen höre ich auch, dass das gut ist, wiewohl es natürlich Punkte gibt, die noch verbesserungs­fähig sind.

Es freut mich auch, dass viele der grünen Vorschläge in dieses Gesetz Eingang und darin ihren Niederschlag gefunden haben, und ich glaube auch, dass es für die Bürger und Bürgerinnen ein großer Schritt in Richtung Freiheit ist, was sie mit ihrem Geld, mit ihrem Ersparten, mit ihrem Vermögen tatsächlich machen wollen.

Die Kriterien, die wir für wichtig befinden, nämlich dass es möglichst einfach, kosten­günstig, rechtssicher und transparent ist, erfüllt, wie wir glauben, dieses Gesetz, und auch den Anlegerschutz, den wir für einen ganz wesentlichen Teil halten, halten wir ebenfalls für gut erfüllt.

Beim Thema der Evaluierung 2019 ist die Frage, ob man sich nicht in der Halbzeit durchaus einmal anschaut: Was ist die Bilanz? Wo hat man Verbesserungsbedarf? Wo hat man Adaptierungsbedarf? – Aber letztendlich ist es ein guter Schritt.

 


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