Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 66

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11.21.43

Abgeordnete Dr. Eva Mückstein (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minis­terin! Werte Damen und Herren! Ich finde, mit der heutigen Beschlussfassung geht eine Odyssee zu Ende: Als eines der letzten europäischen Länder werden wir jetzt in den Hafen jener Länder hineinsegeln, die für Rauchfreiheit kämpfen, und das ist sehr, sehr gut so. (Beifall bei den Grünen.)

Ich glaube, es ist nicht nur gut, sondern wir liegen damit auch im Trend. Ich denke – und auch die Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ werden das so sehen –, es ist ein Umdenken bemerkbar, spätestens seit dem Tod von Kurt Kuch.

Letztlich auch nach dieser mutigen Entscheidung dieser Regierung wollen immer mehr Menschen aufhören zu rauchen und wünschen sich, dabei auch Unterstützung zu bekommen. In rauchfreien Lokalen zu verkehren ist diesbezüglich eine ganz wichtige Unterstützung, und diesen Stimmungswandel nehme ich auch wahr. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte dem Herrn Kollegen Riemer gerne Folgendes sagen: Sie dürfen sich sicher weiterhin versammeln; Sie dürfen sich auch sammeln – mit oder ohne Dirndlkleider. Ich denke, dass es bei dieser Sammlung wichtig wäre, auch zu registrieren, dass es sehr wohl eine Mehrheit in der Bevölkerung gibt, die für rauchfreie Lokale ist, und es gibt auch Gastronomen, die sich wünschen, dass dieses wettbewerbsverzerrende Element – Raucherlokale/Nichtraucherlokale – endgültig wegfällt. Wir haben auch viele diesbezügliche Briefe bekommen.

Ich denke also, dieses Gesetz stärkt die Rechtssicherheit, es schützt die Kinder und Jugendlichen in Bezug auf ihre Gesundheit – wir haben schon oft und oft gesagt, dass das ein ganz, ganz wichtiges Moment ist –, und wir können nur froh sein, dass wir diesen Schritt jetzt gemacht haben.

Es gibt aber auch Ausnahmeregelungen im § 13, über die wir nicht ganz so glücklich sind. Es wird weiterhin Raucherräume geben, also Nebenräume in Krankenhäusern und auch in Hotels. Da wäre es sehr wichtig, dass die Luft auch, dem Stand der Technik entsprechend, wirklich gut gefiltert und in die Außenluft abgeführt wird.

Darüber hinaus ist die lange Übergangsfrist von drei Jahren aus meiner Sicht schlicht unverständlich. Ich finde auch – Stichwort Griechenland –, es geht nicht, mit dem Finger auf ein Land zu zeigen, das es in sechs Monaten nicht schafft, eine wesentliche Strukturveränderung herbeizuführen, und wir sollen es in drei Jahren nicht schaffen, die Rauchfreiheit in Lokalen umzusetzen?! Das finde ich blamabel, und daher bringe ich einen Abänderungsantrag ein, der unter anderem zum Ziel hat, dass die Übergangsfrist auf eineinhalb Jahre reduziert wird.

In diesem Sinne bringe ich jetzt den folgenden Abänderungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz), sowie weitere Ge­setze geändert werden (672 d.B.), in der Fassung des Berichtes des Gesundheits­ausschusses (734 d.B.), wird wie folgt geändert:

1. In Art. 1 Z.3 erhält der bisherige Abs.4 die Bezeichnung Abs.5.

Abs.4 (neu) lautet:

„(4) Bei Einrichtung eines Raucherraumes ist durch eine raumlufttechnische Anlage zu gewährleisten, dass der Rauch gefiltert und unmittelbar in die Außenluft abgeführt wird. Weiters muss eine automatisch schließende Tür vorhanden sein. Die raum­lufttech-


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