Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 68

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Formulierungen wie „sofern gewährleistet ist, dass aus diesem Nebenraum der Tabak­rauch nicht in den mit Rauchverbot belegten Bereich dringt“ reichen jedoch erfahrungsgemäß nicht aus, um eine tatsächlich wirksame Abtrennung zu erreichen.

Aus den Stellungnahmen von AUVA, Arbeitskreis Innenraumluft des BMLFUW und Austrian Standards geht klar hervor, dass § 13 um lüftungstechnische Anforderungen nach dem Stand der Technik zu ergänzen ist, da ansonsten die Rauchfreiheit der angrenzenden Räume nicht garantiert werden kann.

Auch wenn im Raucherraum keine Speisen und Getränke verabreicht oder konsumiert werden dürfen, müssen Beschäftigte des Beherbergungsbetriebes diesen Raum betreten, um z.B. Reinigungsarbeiten durchzuführen. Die Gesundheitsgefährdung dieser Beschäftigten muss zumindest verringert werden, indem der Raum mit einer gut wirksamen mechanischen Be- und Entlüftung auszustatten ist. Die Installation einer geeigneten raumlufttechnischen Anlage mit erhöhtem Abluftvolumen und Unterdruck ist bei Raucherräumen seit Jahrzehnten Stand der Technik und wird auch in anderen Ländern wie z.B. Italien gesetzlich vorgeschrieben.

Zu 2.

Die lange Übergangsfrist von 3 Jahren bis zum 1. Mai 2018 wird von vielen Seiten kritisiert.

Mit der geplanten Novelle des Tabakgesetzes setzt die Republik Österreich als eines der letzten Länder die Rauchfreiheit in Lokalen und Gaststätten um. Durch eine Ver­kürzung der Übergangsfrist wäre es möglich, weitere tabakverursachte Erkrankungen und Todesfälle zu vermeiden.

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.

 


11.26.25

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Worum geht es heute hier? – Es geht ja nicht um den Nichtraucherschutz, denn der ist ja schon umgesetzt (Ruf: Ja, klar!), denn wenn man sich die aktuelle Regelung ansieht, dann ist die absolut tragfähig. Da ist ein Nichtraucherschutz gewährleistet, denn es gibt eben abgetrennte Bereiche für Raucher und für Nichtraucher, und das ist sehr gut umsetzbar und hat sich auch bewährt. (Ruf bei der ÖVP: Für die Mitarbeiter auch?)

Aber es geht der Frau Ministerin ja überhaupt nicht um Nichtraucherschutz und um Gesundheit, es geht ihr um eine sozialistische Bevormundungspolitik – um das geht es (Beifall beim Team Stronach – Zwischenrufe bei der SPÖ) –, denn wenn man das tatsächlich ernst nimmt, was Sie sagen, und wenn Sie sich tatsächlich um die Gesundheit Sorgen machen, dann frage ich Sie, Frau Ministerin, ob Sie wissen, dass Übergewicht genauso ungesund ist wie Rauchen. (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.)

Haben Sie das gewusst? – Übergewicht ist genauso ungesund wie Rauchen! Was wollen Sie also als Nächstes tun? Wollen Sie dann vielleicht in den Lokalen die Speisekarten durchforsten, ob da zu viele Schnitzel draufstehen oder vielleicht mehr Gemüselaibchen drauf müssen? (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.)

Oder was zum Beispiel den Alkoholkonsum betrifft: Auch da könnte man etwas tun, wenn Sie in Ihren sozialistischen Fantasien der Bürgerbevormundung noch weiter gehen wollen. – Genau das ist das Problem.

 


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