Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 70

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sehr stark präsent ist und auch diskutiert wird – nicht nur hier –, ändern wir eine Materie, die für die Gesundheit der Menschen in diesem Land sehr, sehr wichtig ist.

Ich möchte gar nicht auf die Ausführungen des Kollegen Lugar eingehen, der von sozialistischer Politik spricht; hier geht es um die Menschen, hier geht es auch darum, dass eine Bundesministerin der Sozialdemokratie die Anliegen der Menschen sehr ernst nimmt. (Beifall bei der SPÖ.) Mit dieser Änderung des Tabakgesetzes wird ein weiterer Schritt in Richtung mehr Gesundheit im öffentlichen Bereich, in der Gesell­schaft bewirkt.

Wenn wir uns die derzeitige Regelung ansehen, so wissen wir ganz genau, dass diese nicht zufriedenstellend ist, dass wir diesbezüglich Änderungen vornehmen müssen, und für mich ist das, dass diese bestehende Regelung auf neue gesetzliche Beine gestellt wird.

Wenn wir uns die Studien, die uns zur Verfügung stehen, ansehen, so erkennen wir, dass weltweit über fünf Millionen Menschen jährlich an den Folgen des Tabakkonsums sterben, und 600 000 Menschen sterben an den Folgen des passiven Tabak-Konsums. Ich denke, die Politik ist gefordert, da entgegenzuwirken.

Mit einem Blick auf die Zahlen können wir feststellen, dass in Österreich zirka 14 000 Personen jährlich an den Folgen des aktiven und passiven Tabakkonsums sterben. Ich denke, da ist auch die Politik gefordert, und mit diesem Gesetz setzen wir eine entsprechende Maßnahme.

Darin, diese Änderung durchzuführen, werden wir insbesondere dadurch bestärkt, dass über 63 Prozent der österreichischen Bevölkerung diesen Nichtraucherschutz befürworten. Mit dem Nichtraucherschutz kommen wir diesem Wunsch nach, auch jenem der Beschäftigten, der Zigtausenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Gastronomie, für die wir damit bessere Arbeitsbedingungen schaffen.

Für uns ist es eine Prämisse, zu sagen, die persönliche Befindlichkeit muss zurück­stehen, wenn es um Interessen anderer Personen geht, um den Schutz der anderen Person im Bereich der Gesundheit.

Mit dieser Gesetzesbestimmung bewirken wir auch, dass wir jenen Betrieben ent­gegen­kommen, die bereits nach dem alten Gesetz in den Nichtraucherschutz investiert haben, indem wir ihnen eine vorzeitige Abschreibung in Höhe von 30 Prozent zusätz­lich zu diesen Abschreibungsmöglichkeiten zukommen lassen.

Im Vorfeld wurden schon die Hürden auf dem Weg zu diesem Tabakgesetz ange­sprochen, man kann Ihnen also nur gratulieren, Frau Bundesministerin – es war nicht einfach! –, ich möchte aber auch den Herrn Vizekanzler erwähnen, denn er hat sich dann letztendlich auch auf Ihre Seite gestellt und in der Koalition das Rauchverbot möglich gemacht.

Ein Kollege – jetzt sehe ich ihn nicht – hat gemeint, er weiß nicht, wo die Reise hin­geht: Für mich geht die Reise dorthin, dass dieses schöne Österreich nichtraucher­freund­licher und gesünder wird. – In diesem Sinne bin ich froh, dass wir dieses Gesetz heute beschließen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.34


Präsident Karlheinz Kopf: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordnetem Hagen das Wort. – Bitte.

 


11.34.40

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich wohne in Vorarlberg, in Hörbranz, ganz an der deutschen Grenze –


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