Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 124

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die nicht kontinuierlich die Altersteilzeit in Anspruch nehmen können, damit man vielleicht zweieinhalb Jahre voll arbeiten kann und zweieinhalb Jahre früher aus dem praktischen Arbeitsprozess ausscheidet, um für einen Jüngeren/eine Ersatzperson eine Arbeitsstelle zur Verfügung zu stellen.

Herr Bundesminister! Ich möchte Ihnen zur neuen Teilpension gratulieren, und ich bin überzeugt, dass diese bei den Menschen sehr gut ankommen wird. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gerhard Schmid. – Bitte. (Abg. Rädler: Oh! Bravo!)

 


14.15.52

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Mein Beitrag zur Korridorpension: Durch die amtierende Bundesregierung wird die Einführung der sogenannten Korridorpension beabsichtigt. Sie ist für einen Zeitraum von fünf Jahren angedacht – vorerst aber nur für männliche Arbeitnehmer ab 62 Jahren. Der Arbeitsmarkt ist derzeit von einer extrem hohen Anzahl an Arbeitslosen gekennzeichnet. Besonders besorgniserregend ist die hohe Jugendarbeitslosigkeit, wobei die Korridorpension keine neuen Arbeitsplätze schaffen wird, sondern für den Unternehmer eher neue Probleme bedeuten kann. (Unruhe im Sitzungssaal.)

Mit der Korridorpension reduziert sich die Arbeitszeit eines 62-jährigen qualifizierten Arbeitnehmers. Ein Ersatz wird unter Berücksichtigung der aktuellen Wirtschaftslage lediglich die daraus resultierenden Fehlzeiten als geringfügig beschäftigt oder als Teilzeitkraft kompensieren. Dies ist aufgrund der Hochpreispolitik für Wohnen und Lebenshaltung gerade für diesen Ersatz äußerst prekär.

In diesem Zusammenhang ist auch der Überstunden-Euro anzusprechen, welcher keine zusätzlichen Arbeitsplätze schaffen wird, da Überstunden dann zu leisten sind, wenn diese anfallen, und somit nicht planbar sind.

Das gängige System der Pensionsvarianten ist erprobt, sodass Änderungen – auch in Absprache mit den Unternehmen – nicht erforderlich sind. Ausnahmeregelungen soll­ten lediglich bei medizinischer Notwendigkeit gewährt werden. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

14.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.

 


14.17.55

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich darf wieder zu unserem gemeinsamen Ziel zurückkommen. Wir alle wollen doch längeres Arbeiten möglich machen. Dazu braucht es eine Reihe von Maß­nahmen, einen Puzzlestein nach dem anderen. Vieles ist schon geschehen. Fix ist, zusätzliches Geld wird in Jobs für Ältere investiert; bis zu 250 Millionen € stehen im nächsten und auch im übernächsten Jahr mit dem Ziel, längeres Arbeiten zu ermög­lichen, für Wiedereingliederungsbeihilfen zur Verfügung. Heute kommt eben eine neue Maßnahme dazu, nämlich die Teilpension, die neue Variante der Altersteilzeit.

Sie waren skeptisch, ob sie angenommen wird. Aus all den Gesprächen mit unseren Senioren weiß ich, dass sehr viele schon darauf warten und zum Teil sehr gerne weiterarbeiten wollen, weil sie gar nicht in Korridorpension gehen wollen. Es ist auch


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