Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 123

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bar, dann überdenken Sie Ihren Standpunkt zum vereinten Europa – oder sagen Sie das, was Sie wirklich sagen wollen! Sagen Sie es dann aber laut, ich sage es nicht. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Ich möchte noch einmal zum Geschäftsstück zurückkommen. Es ist ein weiterer Versuch, Menschen mit 62 ein Anbot zu machen, dass sie nicht in Pension gehen, sondern zu gewissen Rahmenbedingungen weitermachen. Wir wollen das den Men­schen mit dem heutigen Beschluss effektiv anbieten, und ich hoffe, dass es möglich ist, die Beschäftigungsquote der 61- bis 65-Jährigen mit dieser Maßnahme auch ent­sprechend zu verbessern, weil ich glaube, dass das in Wirklichkeit jener Ansatz ist, bei dem wir alle übereinstimmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.12


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


14.12.19

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätztes Hohes Haus! Durch diese Redebeiträge ist klar zum Ausdruck gebracht worden, dass diese neue Variante der Teilpension für die Menschen, die diese in Anspruch nehmen können, bei denen eine Vereinbarung zwischen Dienst­geber und Dienstnehmer getroffen wird, eine gute ist. Obwohl Kollege Neubauer meint, sie ist nicht durchdacht und wenig zielorientiert, sind wir zuversichtlich und überzeugt, dass diese Teilpension bei den Menschen ankommen wird.

Was nicht durchdacht war, was nicht angekommen ist, das sind die Maßnahmen, die die Freiheitliche Partei zwischen 2000 und 2006 mitgetragen hat. Ich nenne nur zwei Beispiele, nämlich die unsoziale Einführung der Ambulanzgebühr und die Besteuerung der Unfallrenten, geschätzte Damen und Herren. Das ist bei den Menschen nicht ange­kommen, aber das haben wir schon in einigen Teilen erfolgreich repariert. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich glaube, wenn man sich die Voraussetzungen zur Teilpension ansieht, erkennt man, dass man in den letzten 25 Berufsjahren 15 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung braucht, dann eine privatrechtliche Vereinbarung abschließen kann, um damit in die Alterspension gleiten zu können und ohne Abschläge seinen weiteren Pen­sionsbezug zu haben. Ich denke, dass das eine sehr sinnvolle Maßnahme ist. Auf der einen Seite hilft sie den Betrieben, Dienstnehmer, die Erfahrung haben, die älter sind, aber nicht mehr so einsetzbar sind, im Betrieb zu halten. Auf der anderen Seite hilft es den Dienstnehmern, in die Alterspension zu gleiten. Ich glaube, das ist eine sehr soziale Maßnahme, ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, die auch im Regie­rungs­programm festgelegt ist, nämlich ältere Beschäftigte länger im Arbeitsprozess zu halten und es ihnen zu ermöglichen, dass sie während des Arbeitsprozesses auch gesünder bleiben können.

Sehr geehrte Damen und Herren, das sind unserer Überzeugung nach wichtige Maß­nahmen. Wir sind froh darüber, dass wir die Teilpension in dieser Variante haben. Sie ersetzt vielleicht eine uralte Altersteilzeit, wenn es um die Zuschüsse geht, die gewährt werden, aber es ist eine richtige Maßnahme. Sie ist auch eine Maßnahme, die sich rechnet. Die Experten sagen, dass es eine Win-win-Situation ist und allen Beteiligten hilft.

Ich möchte noch kurz auf den TOP 15 eingehen, darin wird vom Kollegen Loacker – wir haben schon darüber gesprochen – die Abschaffung der Blockvariante der Alters­teilzeit gefordert. Ich kann Ihnen sagen – Sie kennen unsere Meinung –, wir werden vehement dagegenhalten. Die Blockvariante ist geschaffen zum Teil für jene Personen,


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