den Zeitvorrückungen einzugreifen, das ist aus unserer Sicht auf jeden Fall abzulehnen. (Beifall bei der SPÖ.)
Das zweite Thema: die geblockte Altersteilzeit. Da stellt sich eine Grundsatzfrage: Wollen wir, dass die Menschen in diesem Land in die Altersteilzeit gehen können? – Da muss man einmal ganz ehrlich sein; wenn man das nicht will, dann soll man es laut sagen. Denn eines ist ganz klar: Wir haben hier als Gesetzgeber Regelungen verabschiedet, die den Regelfall, das Ausgleiten aus dem Erwerbsleben, begünstigen. Wir haben das auch im Ausschuss ganz massiv diskutiert, hier Regelungen zu finden, dass es auch in Schichtbetrieben Möglichkeiten für ein Ausgleiten gibt.
Wenn jetzt Arbeitgeber sagen: Mir ist es nicht möglich, meinen Arbeitsablauf umzustellen, aber ich gebe, obwohl es mich deutlich teurer kommt und ich eine Ersatzarbeitskraft einstellen muss, trotzdem meinen Mitarbeitern die Möglichkeit, die Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen!, dann sollten wir diese Arbeitgeber nicht künstlich behindern.
Wir haben gestern erst davon gesprochen, die Arbeitgeber zu entlasten. Es gibt in diesem Land Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die vorbildlich für ihre Beschäftigten sorgen. Und manchmal frage ich mich: Sind Sie für Unternehmer, welche den MitarbeiterInnen die Flügel stutzen wollen, oder für solche, welche den Beschäftigten die Flügel heben wollen? (Beifall bei der SPÖ.)
14.24
Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Teilpensionen, wie wir gehört haben, sind ein wichtiger Schritt, der die Möglichkeit bietet, auch weiter im Erwerbsleben zu bleiben. Ich glaube, dass man auch über eine Weiterentwicklung nachdenken sollte, nämlich dass auch Menschen mit einer Behinderung – es gibt ja Menschen, die nicht 40 Stunden arbeiten können – in eine Teilpension gehen können, so aber gleichzeitig noch dem Arbeitsmarkt erhalten bleiben. Denn: Arbeit bedeutet nicht nur mehr Einkommen, sondern auch einer sinnvollen Tätigkeit nachzugehen und sozial integriert zu sein.
Ich möchte noch ein zweites Thema ansprechen. Dieser Tage hat die Leiterin des Monitoringausschusses Mag. Schulze ihr Amt zurückgelegt, was ich sehr bedaure. Ich möchte mich an dieser Stelle für ihre engagierte Arbeit bedanken, die sie mit öffentlichen Sitzungen und Stellungnahmen erbracht hat. Sie hat einen Paradigmenwechsel mit gefördert – weg vom Mitleid hin zur Gleichstellung und Inklusion. Sie ist zurückgetreten, weil es einerseits schwierig ist, ehrenamtlich so eine engagierte Tätigkeit durchzuführen, und andererseits auch wegen der Strukturen.
Wir haben durch das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz 2006 die Behindertenanwaltschaft geschaffen und 2008 zur Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention den Monitoringausschuss, und beide Stellen haben die gleichen Aufgaben: die Gleichstellung, selbstbestimmtes Leben, eine gleichberechtigte Teilhabe und Inklusion zu fördern und die Diskriminierung zu bekämpfen.
Herr Minister, ich möchte hier Folgendes anregen: Wäre es nicht sinnvoll, diese beiden Funktionen, diese beiden Stellen zusammenzuführen? – Ich glaube, es wäre sinnvoll, wenn der Behindertenanwalt den Vorsitz des Monitoringausschusses leiten würde, dann wäre es auch eine bezahlte Tätigkeit. Gleichzeitig würden beide Gremien aufgewertet und durch die Zusammenführung auch die Effizienz gesteigert werden. Ich bitte,
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