Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 144

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Hinblick auf die Notwendigkeit der nachhaltigen Steigerung des faktischen Pensions­antrittsalters, dürfen Anspruchsvoraussetzungen für frühpensionsähnliche Leistungen - wie es das Überbrückungsgeld ist - nicht erleichtert oder attraktiviert werden.

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Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 


15.08.16

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vorangestellt: Wir Grüne haben kein Verständnis für Unternehmen, die syste­matisch und bewusst ihre Mitarbeiter unterentlohnen oder gar schwarz beschäftigen, die konsequent Gesetze brechen. Wir haben kein Verständnis für systematischen Betrug durch das Nichtbezahlen gesetzlicher Versicherungsbeiträge und Abgaben. Insofern begrüßen wir die heute vorliegende Weiterentwicklung des Lohn- und Sozial­dumping-Bekämpfungsgesetzes und auch beim Kampf gegen Scheinfirmen über das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz.

Ein paar Worte zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz: Dieses wurde im Jahre 2011 beschlossen und war ein großer Fortschritt, ein sehr interessanter, innovativer Ansatz. Wir haben damals einen elf Punkte umfassenden Abänderungs­antrag dazu eingebracht. Nun sind quasi alle dieser elf Punkte mit der heutigen Novelle umgesetzt. Wir freuen uns, dass durch die mehrjährige Entwicklung und Weiterent­wicklung dieses Gesetz eine wirklich sehr gute Wirksamkeit entfalten kann.

Besonders wichtig ist der Punkt, der heute noch ergänzt wird, nämlich dass von Unterentlohnung betroffene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sehr frühzeitig, nämlich zum Zeitpunkt der Anzeige, über den Verdacht der vorliegenden Unterbezahlung informiert werden. Das ist sehr wichtig, damit Sie innerhalb von Fristen, die da relevant sind, ihre Ansprüche wirklich geltend machen können und mehr Chance haben, zu dem Geld zu kommen, das ihnen vorenthalten wird. Auch das ist also noch ein wich­tiger Lückenschluss.

Ein Punkt ist trotzdem anzugehen – wir müssen das genau beobachten –, es geht um die Kontrollstrukturen, das wurde heute schon angesprochen. Auch wir sind der Meinung, dass man da mehr Ressourcen braucht. Das heißt, um dieses gute Gesetz wirklich voll zur Wirksamkeit zu bringen, brauchen wir mehr Ressourcen, mehr Geld für die Kontrollstrukturen, und wir müssen wirklich schauen, dass dafür bei den künftigen Budgetverhandlungen mehr herausschaut.

Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz, Kampf gegen Scheinfirmen: Die Richtung, die hier eingeschlagen wird, ist gut. Es gibt Punkte, wo wir Bedenken haben. Das ist bei diesem Risiko- und Auffälligkeitstool der Fall. Das orientiert sich sehr stark an den Gegebenheiten am Bau. Auch das Verfahren im Anschluss, also dann, wenn dieser Verdacht festgestellt wird, orientiert sich sehr stark an den Problemen, die wir mit Scheinfirmen am Bau haben. Und wir haben ein bisschen die Sorge, dass moderne, junge Branchen hier Probleme bekommen könnten, nur deshalb, weil sie anders funktionieren als traditionelle Branchen. Und ich denke, da muss man hinschauen und aufpassen, dass nicht jemand Schwierigkeiten bekommt, der eigentlich völlig legal, aber einfach anders handelt.

Das Zweite ist die Datenbank betreffend Scheinfirmen. Ich bin auch nicht überzeugt davon, ob es wirklich so viel Sinn macht, diese Firmen zu registrieren. Sie und auch der Herr Minister haben leider im Ausschuss auf diese Frage nicht geantwortet. Die Scheinfirma entsteht, und das Wesen der Scheinfirma ist ja auch, dass sie wieder


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