Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 151

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Unter Sozialbetrug kann laut diesem Gesetz so ziemlich alles verstanden werden, weil das Gesetz sich nicht auf die Straftatbestände laut Strafgesetzbuch beschränkt. Im Gegenteil: Durch die Hintertür, in den Erläuterungen des Gesetzes wird der Begriff Sozialbetrug derart weit ausgelegt, dass man erst recht von einer massenhaften Speicherung, von einer Vorratsdatenspeicherung light sprechen könnte. Dass die Speicherung dieser Daten ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft gestartet werden kann, versteht sich da von selbst. Das wird also von Personen durchgeführt, die nicht unbedingt dazu qualifiziert sind, strafrechtlich fundiert Straftatbestände einschätzen zu können.

Schlimm genug, dass diese Umstände rechtsstaatlich höchst bedenklich sind, es werden die Daten aber auch noch fünf Jahre gespeichert, ohne dass ermittelt werden muss. Das ist Ausdruck einer Datensammelwut, die wir an anderen Stellen in dieser Republik auch haben, Stichwort Überwachungsstaat an dieser Stelle. Das ist natürlich ein Ausdruck der Bequemlichkeit, weil es ja vorerst einmal einfacher ist, diese Daten zu sammeln, anstatt später gezielt auf ordentliche Verdachtsmomente hin zu ermitteln.

Zweiter Punkt: Mit dieser Regierungsvorlage wird ja auch ein Antrag von NEOS diskutiert. Wir wollen endlich Rechtssicherheit schaffen, wenn im Rahmen von GPLA-Verfahren Umqualifizierungen von Selbständigen zu Unselbständigen vorgenommen werden. Bei diesen Umqualifizierungen werden Selbständige zu Angestellten gemacht, gegen ihren Willen, obwohl sie ihre Beiträge ordnungsgemäß entrichten. Es gibt kein ordentliches Anhörungsverfahren, es gibt keine Schlichtungsstellen, die in diesen Fällen entscheiden.

Mit diesem unserem Antrag soll Rechtssicherheit gegeben werden. Es soll ein Rahmen festgelegt werden, wann es sich wirklich um Selbständigkeit handelt.

Unser Vorschlag lässt natürlich auch die Problematik von Scheinselbständigkeit nicht außer Acht, und es wird auch verhindert, dass durch Scheinselbständigkeit Menschen in prekäre Arbeitsverhältnisse gedrängt werden. Diese Rechtssicherheit ist auch in Bezug auf die vorher erwähnte Sozialbetrugsbekämpfung wichtig, denn im Gesetz wird als Anhaltspunkt für Scheinunternehmertum auch der hohe Rückstand bei den Sozial­versicherungsträgern genannt. Das ist natürlich eine Konsequenz dieser Umqualifizie­rung, wodurch dieser Rückstand dann auch entsteht.

Im Zuge der neuen Risikoanalyse soll es dazu kommen, dass die Daten von den GPLA-Verfahren helfen sollen, Scheinunternehmen schneller zu qualifizieren. Doch gerade in dem Zusammenhang wird die Rechtsunsicherheit bei den Umqualifizierun­gen zu Auffälligkeiten führen und werden redliche Unternehmen unter den Verdacht des Sozialbetrugs gestellt. Derartige – wenn man es einmal euphemistisch formuliert – Missverständnisse dürfen keineswegs passieren, und dagegen werden wir uns auch vehement wehren. (Beifall bei den NEOS.)

15.33


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.

 


15.33.06

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Uns geht es vor allem darum, rasch Maßnahmen gegen Sozialmissbrauch zu ergreifen, denn auf allen Ebenen ist Sozialmissbrauch kein Kavaliersdelikt, und ich bin froh darüber, dass das einige heute hier bekräftigt haben.

Uns ist ein besonderes Anliegen, die missbräuchliche Verwendung der e-card weiter einzudämmen. Das ist ein Schwerpunkt. Warum? – Es geht da um die Beiträge, die


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