Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 188

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

die Anrufe: Um Gottes willen, was hat denn der Neubauer schon wieder, weil er schon wieder so böse wird?!

Mir fällt dann immer dieser Ausspruch ein: „Es kann der Frömmste nicht im Frieden bleiben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt.“ – Friedrich Schiller, „Wilhelm Tell“. Das meine ich jetzt natürlich nicht wörtlich (Abg. Neubauer: Hast ihn gelesen auch, den Schiller, oder zitierst ?), aber mir fällt halt der Spruch ein, ich kann nichts dafür.

Meine Damen und Herren, ich bin sicher, dass der Außenminister und auch die gesamte Bundesregierung die Autonomieentwicklung in Südtirol auch künftig verant­wortungsbewusst begleiten und unterstützen werden.

Abschließend möchte ich aus gegebenem Anlass, aber auch aus innerster Über­zeugung Folgendes feststellen: Zu einer vollwertigen Autonomie gehört auch das Recht einer eigenständigen Gewerkschaftsbewegung, welches in Südtirol nach einem langen und mühsamen Anerkennungskampf durch die Gleichstellung des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes zwar verwirklicht wurde, aber seit dem 50-jährigen Bestehen – das war, glaube ich, 2013 – als Vertretung der deutsch- und ladinisch­sprachigen ArbeitnehmerInnen in Südtirol ständig durch minderheitenfeindliche Aktionen sowohl von nationaler Seite als auch vonseiten der römischen Vertretungen in Südtirol infrage gestellt wird.

Eine eigenständige Gewerkschaftsbewegung und somit den ASGB als wichtigen Pfeiler der Südtirol-Autonomie gilt es genauso zu schützen wie alle anderen essen­ziellen Bereiche einer umfassenden Autonomie. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.34


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.

 


17.34.16

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schon im letzten Unterausschuss zu Südtirol hatten wir eine sehr emotionale Debatte, nicht nur zum Selbstbestimmungsrecht, sondern auch zur doppelten Staatsbürgerschaft oder zur Möglichkeit der Staatsbürgerschaft.

Da sind viele Fragen aufgekommen, die natürlich nicht ad hoc beantwortet werden können, nämlich unter anderem, welche Menschen dann tatsächlich eine doppelte Staatsbürgerschaft beantragen könnten. Diese Debatte haben wir schon im Unteraus­schuss geführt, denn dann geht es schon auch darum, zu sagen, wer dann beantragen darf und wer nicht, obwohl er oder sie tatsächlich auch in Südtirol wohnhaft ist.

Es gibt aus unserer Sicht eine Diskrepanz, die so einfach nicht lösbar ist, und schon gar nicht in der Europäischen Union. Immerhin sind wir alle Teil der Europäischen Union, und wenn wir das europäische Recht irgendwann einmal weiterentwickeln würden, dann könnten wir – irgendwann in der Vision – möglicherweise europäische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen haben; und dann haben wir diese Diskussion gar nicht mehr, ob es eine Doppelstaatsbürgerschaft Italien/Südtirol und Österreich geben sollte.

Das heißt, ich finde, dass die Debatte viel emotionsloser geführt werden sollte und auch tatsächlich alle einbezogen werden sollten. Sie schreiben in Ihren Antworten immer, dass es ja um den Willen der Südtiroler ginge. Ich kenne auch Südtiroler und Südtirolerinnen, und da geht es nicht um alle Südtiroler und auch nicht um alle Südtirolerinnen. (Abg. Neubauer: Aber eine demokratisch legitimierte Verwaltung !) Man muss genau aufpassen, wie Anträge dann auch tatsächlich ankommen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite