Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 200

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sie mögen gentechnikfreies Soja verwenden, und diese Mehrkosten würden ihnen abgegolten werden. Dem ist bedauerlicherweise nicht so.

Wir bekennen uns zu einer entsprechend breiten gentechnikfreien Verfütterung, fordern eine solche auch und haben damit den Bauern höhere Kosten zugemutet, aber die Wahrheit ist, dass die Zusagen des Handels und jener Vermarktungs­organi­sationen nicht eingehalten wurden. Ursprünglich gab es die Zusage: 3 Cent, 2 Cent, 1 Cent, immer weniger ist es geworden, und wir stellen heute fest, dass manche Bauern – speziell aus Oberösterreich – in ein anderes Land liefern, wo sie, obwohl sie diese Kosten nicht haben, obwohl diese Voraussetzungen nicht gefordert werden, mehr für den Liter oder das Kilo Milch erhalten als im eigenen Land, wo die Vorkosten höher sind. Dasselbe passiert uns auch im Schweinefleischbereich.

Meine Damen und Herren, es wird auf die Dauer nicht möglich sein, mehr Kosten zu tragen und dafür schlechtere Preise zu bekommen. Insgesamt aber – wieder zurück­kommend zu diesem Antrag – ist es ein durchaus positiver Tag, weil es in Zukunft möglich ist, klar zu regeln, dass ein nationales Anbauverbot umgesetzt werden kann.

Nochmals herzlichen Dank an alle Kollegen, die mitgehen, und trotzdem die Einladung an alle, die vielleicht noch in letzter Minute darüber nachdenken könnten, dass es durchaus ein positives Signal für Österreichs Felder, für die österreichische Land­wirtschaft und für die österreichische Vormachtstellung in diesem Bereich wäre. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Pirklhuber.)

18.11


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Auer soeben eingebrachte, in seinen Grundzügen erläuterte und derzeit gerade in Verteilung befindliche Abän­derungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

§ 53 Abs. 3 GOG-NR

der Abgeordneten Jakob Auer, Erwin Preiner, DI Dr. Wolfgang Pirklhuber, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem Vorschriften über die Unter­sagung des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen (Gentechnik-Anbau­verbots-Rahmengesetz) erlassen und das Sortenschutzgesetz geändert werden, (764 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Art. 1 der Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem Vorschriften über die Untersagung des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen (Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz) erlassen und das Sortenschutzgesetz geändert werden, (764 d.B.), wird wie folgt geändert:

„1. § 1 lautet:

„§ 1. Ziel dieses Bundesgesetzes ist – im Sinne des Vorsorgeprinzips – die Koordinie­rung der Agrar- und Umweltpolitik zur Vermeidung von unerwünschten Auswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen, um die natürlichen Lebensgrundlagen, die biologische Vielfalt sowie die bäuerliche Land- und Forstwirtschaft unter Berück­sich­tigung der ökologischen Verträglichkeit, regionalen Ausgewogenheit und Bedacht­nahme auf die Berggebiete und sonstige benachteiligte Gebiete zu erhalten.“

 


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