Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 211

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wir haben das Gesundheitsministerium und wir haben das Landwirtschaftsministerium. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Immer schon!)

Dazu haben wir noch neun Landesgesetzgebungen. Der Gentechnikanbau fällt ja in die Landeskompetenz. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Auch immer schon!) Wir haben also elf verschiedene gesetzliche Regelungen, und das halten wir eigentlich für sinnlos.

Jetzt kommt ein Rahmengesetz, das aber meiner Ansicht nach keine bundesein­heitliche Regelung ist. Wir hätten uns auch eine bundeseinheitliche Regelung, aber unter Einbeziehung der Länder, gewünscht. Das ist nicht passiert.

Weil heute immer so groß vom Schulterschluss in Österreich gesprochen worden ist, möchte ich darauf verweisen, wie die Bundesländer ihre Stellungnahmen abgegeben haben. Herr Höfinger hat ja gesagt, Oberösterreich war Vorreiter. (Ruf bei der ÖVP: Hofinger!) Entschuldigung, Hofinger. Der Abgeordnete Pirklhuber hat gesagt, die Länder waren optimal eingebunden. Ich möchte nur einen kurzen Auszug aus den Stellungnahmen der Länder bringen. Wir haben zum Beispiel vom Land Vorarlberg die Stellungnahme zu Ihrem Gesetz, Herr Minister:

Dieser Eingriff in die Landeskompetenzen wird abgelehnt, zumal sich Vorarlberg ohnehin zur Gentechnikfreiheit bekennt. Und Vorarlberg weist darauf hin, dass der Bundesrat hier noch ein Wort mitreden wird.

Auch was Vorarlberg zum Beirat sagt, teilen wir. Nämlich: Bei lediglich empfehlenden und beratenden Funktionen – das ist ja dieser Beirat, der hat ja keinen vorschrei­benden Charakter – würde die Einrichtung den allgemeinen Zielen der Deregulierung und des Bürokratieabbaus absolut widersprechen.

Detto liegt eine negative Stellungnahme des Landes Kärnten vor.

Kommen wir zum Land Oberösterreich. Oberösterreich hat ja, wie Kollege Hofinger gesagt hat, eine Vorreiterrolle.

„Der vorliegende Gesetzentwurf wird allerdings in seiner Form ebenso kategorisch abgelehnt, wie die Vorgangsweise des Bundesministeriums bei dessen Erstellung.“ (Abg. Glawischnig-Piesczek: Ja, aber das bezieht sich ja auf eine andere Version!) – Frau Glawischnig, Sie müssen den Text lesen: Es hat sich hier nichts in Bezug auf die Einmischung in die Landeskompetenzen geändert, und die Änderungen, die die Grünen eingebracht haben, sind ein Placebo, um hier eine Mehrheit für die Zweidrittel-mehrheit zu beschaffen, und sonst gar nichts. (Abg. Glawischnig-Piesczek: Haupt-sache !)

Wie gesagt, Oberösterreich lehnt das ab. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Gerhard Schmid– Zwischenruf der Abg. Glawischnig-Piesczek.) Oberösterreich weist auch darauf hin, „die unnötige Schaffung zusätzlicher Gremien widerspricht den Grund­sätzen und Zielen der Deregulierung und des Bürokratieabbaus“. Es wird aufgebläht, und die Länder, sagt Oberösterreich, sind bereits der Adressat der EU-Richtlinie, also brauchen wir das nicht.

Dann haben wir eine Stellungnahme des ÖGB – der Gewerkschaftsbund gibt auch eine Stellungnahme ab (Abg. Wöginger: Das hat ihn doch noch nie interessiert! – Zwischenruf des Abg. Steinbichler–, der schreibt, dass „zwei Bundesministerien in die GVO-Zulassungen involviert“ sind – also keine Verwaltungsvereinfachung, sagt der ÖGB.

Dann wird es lustig, dann kommt Niederösterreich – Niederösterreich ist ja für manche auch das Reich der Finsternis, was also sagt der Herr Landeshauptmann Pröll? – „Die NÖ Landesregierung erachtet es als höchst entbehrlich, dass der Bund im Rahmen von Sonderverfassungsrecht die Länder zur Erlassung von Anbauverboten ent-


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