Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 212

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sprechend dieser EU-Richtlinie verpflichtet.“ (Zwischenruf der Abg. Fekter.) Wir sind ja sehr gespannt, was die Abgeordneten im Bundesrat zu diesem Gesetz sagen.

Lustig war auch, dass der Herr Präsident der Niederösterreichischen Landwirt­schafts­kammer – Herr Abgeordneter Schultes – dieses Gesetz hier am Pult groß verteidigt. (Rufe bei der ÖVP: Sagen Sie in der Sache auch etwas? Haben Sie was zu sagen? – Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.) In seiner vorherigen Stellungnahme zu dem Gesetz  (Abg. Fekter: Warum nicht  von Niederösterreich? – Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) – Warum regen Sie sich so auf, Sie könne alle hier ans Pult gehen und noch reden (Abg. Glawischnig-Piesczek: Also, jeder, der hier zuhört, versteht kein Wort!), kein Grund zur Aufregung!

Kollege Schultes lehnt in seiner Stellungnahme dieses Gesetz ab. Er sagt: Entweder wir lassen das so, wie es ist – mit neun Landesgesetzen –, oder wir machen ein Bundesgesetz. – Diese Ansicht kann ich teilen, aber dass du heute hier herausgehst, lieber Abgeordneter Schultes, und das jetzt verteidigst, dass jetzt wieder ein zusätz-liches Gremium geschaffen wird, eine zusätzliche Kompetenz, das widerspricht allem! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Gerhard Schmid– Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Kogler: Also deine Argumentation ist vorne mehr kurz als hinten lang!)

Lieber Abgeordneter Kogler, Sie können danach hier am Rednerpult eine Stellung­nahme abgeben, aber eine Stellungnahme möchte ich Ihnen noch zur Kenntnis bringen, nämlich die des Präsidenten des Bundesrates, des Herrn Gottfried Kneifel.

Herr Kneifel ist ja kein Freiheitlicher, sondern ein ÖVP-Abgeordneter aus Ober­österreich, und es kommt ja nicht oft vor, dass unser Präsident des Bundesrates eine Stellungnahme an den Klub schickt. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich zitiere nur auszugsweise, aber das hat ja jeder Klub bekommen:

„Aus diesem Grund bedarf es gerade keiner rechtlichen Grundlage beziehungsweise bundesgesetzlichen Ermächtigung, um die Basis für entsprechende Bestimmungen der Bundesländer zu schaffen. Die Länder sind sich ihrer Regelungszuständigkeit auch bewusst und bedürfen keiner diesbezüglichen – wie immer gearteten – ,Erinnerung‘ oder ,Belehrung‘ durch den Bund. Dies überdies schon gar nicht in der vorgesehen Form eines völlig systemwidrigen ,Rahmengesetzes‘, das einen gravierenden Eingriff in die Länderkompetenzen darstellen würde und daher der Zustimmungspflicht des Bundesrates mit Zweidrittelmehrheit unterliegt. Von einer solchen Zustimmung des Bundesrates zu diesem Gesetzesvorhaben kann überdies aus meiner Sicht nicht ausgegangen werden.“

Herr Kneifel sagt also klipp und klar, der Bund soll uns nichts vorschreiben. Und wir sind sehr gespannt, wie Herr Kneifel im Bundesrat als Präsident dann diesen Abstimmungsvorgang leiten wird. (Zwischenruf des Abg. Brosz.)

Im Übrigen schließen wir uns diesen Ausführungen an. Wir haben einen Rück­ver­weisungsantrag eingebracht, der ersucht, die Bundesländer einzubinden und nicht drüberzufahren, wie das jetzt der Fall ist. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Gerhard Schmid.)

Im Übrigen bringen wir einen eigenständigen Entschließungsantrag betreffend GVO-Freiheit in Österreich und der Europäischen Union ein.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend GVO-Freiheit in Österreich und der Europäischen Union

 


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