Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 213

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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert,

dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die GVO-Freiheit in Österreich hinsichtlich der Zulassung und des Anbaus im Einvernehmen mit den Bundesländern verfassungsrechtlich klar absichert;

sich auf europäischer Ebene klar für ein generelles Anbauverbot von genetisch verän­derten Organismen (GVO) in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union einzu­setzen und

für den Konsumenten eine klare Kennzeichnung aller Produkte im Handel, die genetisch veränderte Organismen (GVO) beinhalten oder von Tieren stammen, die mit genetisch veränderten Organismen (GVO) gefüttert wurden, sicherzustellen.“

*****

(Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Gerhard Schmid.)

Das würden wir uns wünschen: Eine bundeseinheitliche Regelung unter Einbindung der Bundesländer, kein Drüberfahren – und deswegen sagen wir: Zurück an den Start, und bis zum 3. Oktober ein neues Gesetz, das eine bundeseinheitliche Regelung bringt! – Danke. (Anhaltender Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Gerhard Schmid und Steinbichler. – Abg. Walter Rosenkranz: Bravo! Aus der Finsternis zum blauen Krimi! – Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Walter Rosenkranz – in Richtung des Abg. Wöginger –: August, was musst du morgen in der Früh ? – Abg. Wöginger: Ah, was redest ?)

18.44


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Jannach soeben einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

Ich halte der Ordnung halber fest, dass der vom Herrn Abgeordneten Jannach als eigenständig bezeichnete Antrag ein unselbständiger Antrag ist, der nach Ende der Debatte auch mit zur Abstimmung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Jannach, und weiterer Abgeordneter betreffend GVO-Freiheit in Österreich und der Europäischen Union

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (673 d.B.): Bundesgesetz, mit dem Vorschriften über die Untersagung des Anbaus von gentechnisch veränderten Orga­nismen (Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz) erlassen und das Sorten­schutz­gesetz geändert werden (764 d.B.), TOP 26, in der 85. Sitzung des Nationalrates in der XXV.GP am 8.7.2015

Die RICHTLINIE (EU) 2015/412 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2015 zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG zu der den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen, wurde am 13.3.2015 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht.

 


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