Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 226

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und – der Vorredner hat es erwähnt – es wird damit gerechnet, dass im heurigen Jahr ungefähr 6 000 Fälle zu bearbeiten sind, über die entschieden werden soll. Das sind kaum einfache Fälle. Teilweise sind aufwendige Sachverhaltsdarstellungen zu machen oder teilweise aufwendige Ergänzungen.

Um diese Verfahren in einem überschaubaren Zeitraum durchführen zu können, hat das Bundesverwaltungsgericht den Wunsch geäußert, diese Erhebungen auslagern zu dürfen. Der Vorschlag des Bundesverwaltungsgerichtes – so, wie wir ihn im Ausschuss diskutiert haben – ist: Das Bundesverwaltungsgericht kann das zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes erforderliche Ermittlungsverfahren durch die AMA oder eine von ihm zu bestimmende, sachlich in Betracht kommende Behörde durchführen oder ergänzen lassen.

Jetzt bin ich allerdings der Meinung, dass es nicht klug und nicht gescheit ist, dass man eine Institution in den Vordergrund stellt und diese explizit nennt. Es sollte wirklich so sein, dass es dem Bundesverwaltungsgericht übertragen bleibt, welche Behörde es beauftragt – und das haben wir auch im Ausschuss so besprochen –, ob das die AMA ist, ob das die Agrarbehörden sind, ob das die Länder sind oder andere geeignete Behörden. Es soll wirklich neutral sein und dem Bundesverwaltungsgericht überlassen bleiben.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Eßl, Preiner, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

In § 19 Abs. 7b Z 2 entfällt die Wortfolge „die AMA oder“.

*****

Wichtig ist für mich jedenfalls, dass das Ergebnis der Sachverhaltsdarstellung auch derjenige übermittelt und in die Hand bekommt, der den Bescheid beeinsprucht hat, dass er die Möglichkeit zu einer Gegendarstellung hat und das auch dann ent­sprechend gewürdigt wird. Zum Zweiten will ich, dass private Gutachten, die jeder machen oder in Auftrag geben kann, auch entsprechend gewürdigt werden, dass die Möglichkeit gegeben ist, diese im Verfahrensablauf einzubringen.

Also, ein zentraler Punkt aus meiner Sicht ist, dass es eine rasche Abwicklung im Inter­esse aller Beteiligten gibt, im Besonderen jener, die auf eine Entscheidung warten. Außerdem: Die Entscheidung liegt beim unabhängigen Gericht, beim Bundesver­waltungs­gericht. Ich glaube, dass es vernünftig ist, dass wir diese Änderung jetzt be­schließen und durchführen. Ich glaube auch, wer die Zustimmung in diesem Fall verweigert, stimmt jedenfalls für womöglich jahrelange Wartezeiten und Ungewissheit bei den Rechtssuchenden, bei den Betroffenen.

Daher fordere ich auf und ersuche alle hier im Saal, diesem Gesetzentwurf inklusive dem Abänderungsantrag zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Hagen: Was ist mit denen, die nicht da sind?)

19.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

 


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