Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 227

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Franz Leonhard Eßl, Erwin Preiner Kolleginnen und Kollegenzum Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (680 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 – MOG 2007 geändert wird (765 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

In Z 2 (§ 19 Abs. 7b) entfällt die Wortfolge „die AMA oder“.

Begründung

Gemäß § 19 Abs. 7b kann das Bundesverwaltungsgericht andere Behörden mit notwendigen Sachverhaltserhebungen oder -ergänzungen beauftragen. Durch – nach dem Vorbild der BAO vorzunehmende – bloße Nennung der vom Gericht „zu bestim­menden sachlich in Betracht kommenden Behörde“ mittels Streichung der Wortfolge „die AMA oder“ soll ein allfälliger Eindruck vermieden werden, dass die AMA neben ihrer Funktion als Verfahrenspartei auch primär über den maßgeblichen Sachverhalt bestimmt. Eine Entscheidung, ob und welche Stelle beauftragt wird, ist dem für das Verfahren zuständigen Gericht vorbehalten. Ebenso erfolgt die Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts, die Wahrung der Parteienrechte, die rechtliche Beur­teilung und Entscheidung darüber ungeachtet einer Einbindung einer anderen Stelle in bestimmte Verfahrensschritte ausschließlich durch das Gericht.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirkl­huber. – Bitte.

 


19.17.29

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Es war jetzt eines sehr auffällig: Bei der Rede des Kollegen Eßl war der Applaus selbst in Bauernbundkreisen sehr verhalten. (Abg. Auer: Nein, nein, kräftig!) – Ja, von dir, Kollege Auer, von dir, aber vom Rest nicht. Gut, also woran könnte das liegen? – Das ist die Frage.

Kollege Eßl, ich versuche einmal nachzudenken. Der erste Punkt ist: Warum kommt die AMA überhaupt in so einen Gesetzentwurf hinein? Wieso kommt die AMA als Hilfsorgan der Bundesverwaltungsgerichte überhaupt zum Zug? – Da muss man wissen: Die Rechtsstreitigkeiten vieler Bäuerinnen und Bauern mit der AMA aus den letzten Jahren sind sehr, sehr gewichtig. Es sind zahlreiche Verfahren anhängig. Da geht es um wirklich komplizierte Fragen.

Sie kennen alle dieses Problem der Vermessung von Grund und Boden mit Satelliten, von der AMA aus, mit Messgeräten, die nicht einmal geeicht sind. Es kommen zwei, drei Kontrolleure in Abständen von mehreren Jahren. Einmal passt die Fläche, dann gibt es sogar eine AMA-Mitteilung oder einen Bescheid dazu. Hat das gepasst, hat der Betrieb die Förderung bekommen. Nach drei Jahren stellt die AMA einen anderen Bescheid auf Basis einer anderen Fläche aus. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) Ja, das ist möglich. Die AMA kann ihre eigenen Bescheide gutwillig oder böswillig,


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