Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 225

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19.11.0827. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungs­vorlage (680 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 – MOG 2007 geändert wird (765 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 27. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Abgeordneter Jannach. – Bitte.

 


19.11.30

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Jetzt kommen wir wieder zu einer anderen Materie, die betrifft die AMA. Ich möchte nur dem Kollegen Willi kurz erklären – ich weiß nicht, ob er noch da ist –, wie es bei Ver­handlungen so läuft. SPÖ und ÖVP wollten die Zweidrittelmehrheit haben, sind gekom­men und haben gesagt: Was möchtest du denn dafür haben? – So läuft das, ganz einfach, und dann äußert man einen Wunsch.

Dass gerade der Kollege Pilz herausgeht, der eine Sozialwohnung besetzt, und von „blauem Postenschacher“ redet, ist schon sehr kurios, denn hierbei ist es nicht darum gegangen, einen Posten für einen Blauen zu schaffen, sondern Licht ins Dunkel der AMA zu bringen. Da wäre jede im Nationalrat vertretene Partei vertreten gewesen, und das halten wir nach wie vor für sehr sinnvoll. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber jetzt kommen wir zum Marktordnungsgesetz, da können wir uns ein bisschen kürzer fassen. Die Novelle des Marktordnungsgesetzes lehnen wir ab. Die Änderung bringt unserer Ansicht nach eine Verschlechterung. Es gibt mittlerweile 6 000 anhän­gige Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht bezüglich der Almflächenfeststellun­gen. Und an dieser Stelle kommt die Änderung im Gesetz:

Das Bundesverwaltungsgericht kann das zur Feststellung des maßgebenden Sach­verhaltes erfordernde Ermittlungsverfahren an eine Behörde übertragen.

Welche Behörde wird das sein? – „Natürlich“ wird das die AMA sein, auch wenn die AMA jetzt nicht direkt erwähnt ist. Das lehnen wir ab, denn es kann nicht die Behörde, die verantwortlich dafür ist, dass die Almflächenfeststellungen so mangelhaft waren, jetzt der Gutachter sein. Außerdem ist uns nicht ganz klar, ob diesbezüglich die Kosten auf den Beschwerdeführer zukommen. Also es kann sein, dass die Landwirte dann ihre Beschwerde selbst zahlen müssen.

Im Übrigen wundern wir uns: Wir haben ja erst im Jahre 2014 eine AMA-Marktord­nungs­gesetzesnovelle gemacht, und da wurde ja die Kompetenz vom Bundes­minis­terium für Land- und Forstwirtschaft als Beschwerdestelle weggenommen und dem Bundesverwaltungsgerichtshof übertragen. Jetzt soll der Bundesverwaltungs­gerichts­hof mit einer möglichst unabhängigen Stelle diese Fälle bearbeiten. Unserer Ansicht nach wäre das die Agrarbezirksbehörde, und dafür treten wir ein.

Dieser Gesetzesnovelle können wir die Zustimmung nicht erteilen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.

 


19.13.38

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Es ist bereits angesprochen worden: Seit Jahresbeginn ist bei Verfahren im Marktordnungsbereich das Bundesverwaltungsgericht Berufungsinstanz,


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