Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 262

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21.10.12

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Alle Blicke sind im Rahmen der Klimaschutzverhandlungen nach Paris gerichtet. Die COP 21 wird unter Vorsitz Frankreichs Anfang Dezember in Paris die Verhandlungen über ein weltweites, ein universelles Klimaschutzabkommen zum Abschluss bringen. Obwohl die jetzigen Verhandlungen der Beamten sich relativ zäh gestaltet haben und es tatsächlich keine wirklichen Verhandlungsfortschritte auf Beamtenebene gibt, bin ich trotzdem opti­mistisch und zuversichtlich, dass es noch gelingen wird, in Paris ein universelles Ab­kom­men zuwege zu bringen.

Ich bin vor allem deswegen optimistisch, weil in der Zwischenzeit maßgebliche Ver­handlungsteilnehmer – gemeinsam mit der Europäischen Union – ihre INDCs, die beabsichtigten Reduktionsverpflichtungen, vorgetragen haben und sich dabei immerhin eine so maßgebliche Verhandlungspartei wie die Volksrepublik China bereits in Vorlage begeben hat. Das war sicherlich das wesentliche Verhandlungsergebnis von Lima. Sie wissen das: Dadurch, dass die Europäische Union so geschlossen aufgetreten ist, sind die anderen Verhandlungsteilnehmer in Zugzwang gekommen. Und es ist wichtig und gut, dass vor allem die USA und China, die größten Emittenten, sich in einen internationalen Vertrag einbringen werden.

Ich bin auch deswegen zuversichtlich, weil mir heute in der Früh die amerikanische Botschafterin versichert hat, dass dieses Thema für die Obama-Regierung nach wie vor sehr weit oben auf der Tagesordnung steht und man sich in die Verhandlungen in Paris entsprechend intensiv einbringen wird.

Ich möchte nun trotzdem ganz kurz auch auf die zwei Regierungsvorlagen eingehen: Eine Regierungsvorlage – Sie wissen das – sieht die völkerrechtliche Umsetzung der Doha-Verpflichtungen von 2012 – quasi die zweite Kyoto-Verpflichtungsperiode von 2013 bis 2020 – vor. Diese Änderungen müssen eben – und das beinhaltet die Regie­rungsvorlage – völkerrechtlich umgesetzt werden, auf nationaler Ebene; auf EU-Ebene sind diese Maßnahmen schon umgesetzt, etwa mit dem Klima- und Energiepaket der EU und mit der nationalen Umsetzung durch das EZG oder auch das Klimaschutz­gesetz.

Österreich erfüllt seine Verpflichtungen in der zweiten Periode, und ich bin Herrn Abgeordnetem Weninger sehr dankbar, der doch sehr maßgeblich Ihre Argumente, sehr geehrte Frau Abgeordnete Brunner, entkräftet hat, was die Verpflichtungen anbe­langt, und dargelegt hat, wie erfolgreich Österreich in Wirklichkeit hinsichtlich Klima­schutzpolitik schon Bilanz ziehen kann.

Die zweite Regierungsvorlage betrifft Island, das ja seit 2008 am Emissionshandel teilnimmt; da wird eben der EU-interne Aufteilungsschlüssel umgesetzt. Dieser ent­spricht dem bereits im Klima- und Energiepaket 2009 festgelegten Schlüssel, und da entstehen keine zusätzlichen Verpflichtungen für Österreich.

Es ist sehr wichtig, die völkerrechtliche Umsetzung – gerade der Ergebnisse von Doha – vor Paris festzulegen, weil das ein wichtiges Signal für die Verhandlungen bei der COP 21 sein wird. Insbesondere jene Maßnahmen, die schon angesprochen wurden – die thermische Sanierung oder etwa die Forcierung der erneuerbaren Ener­gie­träger –, wirken auch. Sie brauchen sich nur die Statistik, die vorläufige Energie­bilanz 2014 anzusehen, die einen ganz deutlichen Rückgang der fossilen Energie­träger ausweist. Ich denke, da brauchen wir uns wirklich nicht zu verstecken.

Ich bin Herrn Abgeordnetem Weninger auch dankbar dafür (Zwischenruf des Abg. Weninger), dass er schon darauf hingewiesen hat, dass die Bundesregierung ihr Maßnahmenpaket für die Periode 2015 bis 2018 – wir haben das ja auch im Aus-


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