Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 270

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Dinge ist. Mit der Änderung des Chemikalien- und des Biozidproduktegesetzes soll das nationale Giftrecht an jenes der EU angepasst werden; wir haben es gehört.

2012 wurden die neuen Gefahrenklassen der EU-Verordnung für chemische Stoffe übernommen, ab Mitte 2015 gelten diese auch bei der Einstufung von Gemischen. Damit wird der Giftbegriff einfacher und der Verwaltungsaufwand bei Behörden und in der Wirtschaft geringer, die Rechtslage durchaus transparenter. Das ist der Grund, warum wir hier gesagt haben: Natürlich befürworten, natürlich ja!

Aber es gilt auch hier, weiter zu beobachten, dass die Erleichterung nämlich nicht auf Kosten des Vorsorgeprinzips beziehungsweise des Schutzniveaus eingeführt wird. Ich möchte auch bei dieser Gelegenheit, da es einfach immer brandaktuell ist, wieder auf TTIP hinweisen. Im Rahmen der Angleichung der Standards soll die Wissenschaft – konkret: Studien und Forschung – herangezogen werden. Leider wissen wir, was das betrifft: Da wird oft beeinflusst! So geschehen vor wenigen Jahren, als die drei weltweit führenden Pestizidhersteller Bayer, BASF und Syngenta eine Studie der Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit über das Bienensterben in Österreich finan­zierten.

Und siehe da: Das Ergebnis der Studie fiel für die Konzerne entsprechend vorteilhaft aus! Und zwar stellte die 2012 präsentierte Studie fest, das Bienensterben werde mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht durch Insektizide und Beizmittel verursacht. – Also hier gilt einfach, man muss weiter beobachten, vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass Monsanto, wo man ebenfalls gerne auf derartige Studien zur Umgehung des Vor­sorgeprinzips zurückgreift, gerade mit Syngenta über eine Übernahme verhandelt. Wir vom Team Stronach werden da weiter beobachtend aktiv sein.

Vielleicht auch ein Wort zum TOP 35, die Bienen betreffend: Das ist ein guter Antrag, den wir natürlich mittragen, für den wir uns bedanken, weil Prävention günstiger als Reparatur ist. Da ist eine Sensibilisierung betreffend Bienenschutz durchaus angebracht – wir haben es gehört und wir wissen das alle –, da geht es um weit, weit mehr als nur um Honig. Also dieser Antrag ist ein sehr, sehr guter, den wir natürlich voll mittragen werden. (Beifall beim Team Stronach.)

21.41


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Rauch. – Bitte.

 


21.41.45

Abgeordneter Mag. Johannes Rauch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen, dass es angesichts der weltweiten Bedeutung von Chemikalien und deren Wirkung auf den Menschen, aber auch auf die Umwelt, wichtig ist, dass wir EU-weite Regelungen haben, die harmonisiert sind. Es freut mich auch sehr, dass Kollege Pirklhuber gesagt hat, die Fraktion der Grünen werde zustimmen, denn das zeigt mir auch, dass der Minister ein gutes Gesetz vorgelegt hat, wie behauptet wird, das auf Herz und Nieren geprüft worden ist.

Ich glaube, das Entscheidende ist neben dem Umstand, dass wir im Chemikalien­gesetz vieles neu regeln, dass es auch eine Einschränkung des Verwaltungsaufwands bedeutet, sowohl bei Behörden als auch bei Betrieben. Der kann wunderbar reduziert werden.

Was ich persönlich noch begrüße, ist, dass die Gifte nur dann an Privatpersonen abgegeben werden dürfen, wenn sie einen Giftbezugsschein besitzen. Das ist auch eine Sicherheitsfrage. Deshalb werden wir von der ÖVP dieses Gesetz sehr gerne


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